Probezeit beim alten Arbeitgeber?

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Stimmt das?

Nein!

Was es mit diesen 3 Jahren auf sich hat, hat Hexle2 ja schon erklärt (auch wenn die Frist nicht mehr 3 Jahre beträgt, sondern neuerdings - wie ursprünglich gesetzlich festgelegt - wieder "für immer").

Zu Deiner Frage:

Entscheidend ist, ob die "Pause" im Arbeitsverhältnis nur zu einer tatsächlichen oder auch zu einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses geführt hat; bei einer rechtlichen Unterbrechung ist auch eine erneute Probezeit mit entsprechender Konsequenz (Kündigungsmöglichkeit mit verkürzter Frist) möglich.

Eine rechtliche Unterbrechung liegt vor, wenn die Unterbrechung länger als wenige Wochen (ca 2 bis 3) beträgt; in der Tat kommt es dabei auch auf die konkreten Verhältnisse an.

Anders ist die Situation bei saisonbedingten Unterbrechungen; hier können Pausen von mehreren Monaten möglich sein, ohne dass es zu einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses kommt.

Also: Selbstverständlich kann in Deinem Fall eine rechtlich wirksame (Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist) vereinbart werden; außerdem besteht in den ersten 6 Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses beim alten Arbeitgeber noch kein Kündigungsschutz (wenn es den wegen der Größe des Betriebs denn überhaupt gibt).

Selbstverständlich kann es eine neue Probezeit geben. Es beginnt ein neues Arbeitsverhältnis.

Dein Bekannter hat hier wohl etwas verwechselt.

Die "Drei-Jahre-Frist" gilt bei befristeten Verträgen. Ohne Sachgrund kann nicht mehr befristet werden, wenn ein AN noch keine drei Jahre aus dem Betrieb ausgeschieden ist.

Befristung und Probezeit sind verschiedene Dinge.

Nein, das stimmt nicht. Es sind drei Monate, nicht drei Jahre. Bei mehr als drei Monaten beginnt die Probezeit wieder von vorne.

Bei weniger als drei Monaten kommt es auf den Einzelfall an.

Familiengerd  06.07.2018, 08:32
Es sind drei Monate, nicht drei Jahre.

Auch das stimmt nicht.

Entscheidend ist, ob die "Pause" nur zu einer tatsächlichen oder auch zu einer rechtlichen Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses geführt hat; bei einer rechtlichen Unterbrechung ist auch eine erneute Probezeit mit entsprechender Konsequenz (Kündigungsmöglichkeit mit verkürzter Frist) möglich.

Eine rechtliche Unterbrechung liegt vor, wenn die Unterbrechung länger als wenige Wochen (ca 2 bis 3) beträgt; in der Tat kommt es dabei auch auf die konkreten Verhältnisse an.

Anders ist die Situation bei saisonbedingten Unterbrechungen; hier können Pausen von mehreren Monaten möglich sein, ohne dass es zu einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses kommt.