Urlaub während der Probezeit bekommen und jetzt gekündigt, kann der genehmigt Urlaub abgezogen werd?

3 Antworten

Wie Maximilian112 es schon geschrieben aht:

Da das Arbeitsverhältnis Deines Sohnes die Wartezeit von 6 Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt, das Arbeitsverhältnis außerdem in der 2. Jahreshälfte endet, hat er Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

"Gesamter jahresurlaub" bedeutet aber zunächst einmal nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub. Ob sich der Anspruch auch auf den Urlaubstaeil erstreckt, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, hängt davon ab, ob es dazu eine Regelung im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt; wenn nicht, gilt der Anspruch auch dafür.

Ansonsten ist aber auch das Weitere richtig, was Maximilian112 eingewendet hat: Es ist fraglich, ob sich ein Streit über die Ausbezahlung nicht genommenen Urlaubs lohnt, weil die Entgeltung dafür mit einem bei Arbeitslosigkeit entstehenden Arbeitslosengeldanspruch verrechnet wird.

Danke für die Antwort. Mir geht es ja nur um die 4 Tage die eigentlich für September und Oktober wären. Im Vertrag stehen 30 Tage. Und wenn ich das im Bundesurlaubsgesetzt richtig gelesen habe darf der bereits genommene(genehmigte) Urlaub nicht abgezogen werden.

@antje675

Richtig, da er Anspruch auf den gesamten vereinbarten Urlaub hat - aus den genannten Grunden, auch wenn er nicht das volle Jahr beschäftigt war -, darf ihm nichts abgezogen werden.

Wenn er von seinem Gesamturlaubsanspruch jetzt noch 4 Tage übrig hat, gibt es drei Möglichkeiten: - er nimmt sie noch bis zum Ende der Kündigungsfrist, - wenn das nicht geht (es wird ja auch knapp), lässt er sie sich ausbezahlen; - er nimmt sie mit zum neuen Arbeitgeber.

Wenn er sie sich ausbezahlen lassen will, er aber nach der Kündigung arbeitslos ist, sol er bedenken, dass der Auszahlungsbetrag mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird, er also praktisch-finanziell nichts davon hat.

Erstmal darf der Arbeitgeber wärend der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. ABER in der Regel stehen einem Arbeitnehmer auch schon in der Probezeit Urlaubstage zu.

In der Regel hat der Arbeitnehmer 12% des Jahresanspruchs in einem Monat an Urlaub zu erhalten. Dies gilt auch für die Probezeit. Wenn der Arbeitnehmer allerdings in dieser Zeit vor der Kündigung mehr Urlaub verbraucht, als ihm für diese Zeit zusteht, kann der Arbeitgeber die zuviel genommene Urlaubszeit vom Lohn abziehen.....

Siehe auch hier:

http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-waehrend-der-probezeit/

er ist bis 9.9.2013 dort angesteltt. hatte 30 Tage Urlaub, bzw. 25 lt. Abrechnungen. wie verrechnet sich das dann?

ich glaube Du solltest an Deiner Prozentrechnung arbeiten.....

@Maximilian112

ganz sicher nicht, aber auf seinen Abrechnungen stehen nun mal 25 Tage Anspruch drauf...heisst das jetzt das stimmt nicht???

@antje675

das ging an @benjaminbbaum :-)

Der wollte 144 % Jahresurlaub verpassen,

es sind nicht 12 % pro Monat sondern 1/12 pro Monat ;-)

@Maximilian112

oh...sorry....ich danke ja für alle Antworten,aber stimmt , er scheidet ja nach 6 Monaten aus ..1.3.2013 . 9.9.2013 da hat er ja vollen Anspruch..

@Maximilian112

Ja, richtig, aber ich meinte auch, dass einem 1/12tel im Monat zusteht....tschuldigung, das war falsch ausgedrückt....Maximilian112.

Die Frage ist nur, was stünde ihm im Jahr zu ? 30 oder 25 Tage und hat er tatsächlich ein halbes Jahr gearbeitet, bis zum Kündigungstag....weiter ist fraglich, wieviel Urlaub hat er denn nun genommen in dieser Zeit ?

@benjaminbbaum

ok, wärend ich schrieb wurde festgestellt, dass 25 Tage Jahresurlaub zustehen, also in einem halben Jahr 12,5 Tage...nun ist die Frage, was er bisher tatsächlich beantsprucht hat :-D

Da Dein Sohn nach der Wartezeit (6 Monate) ausscheidet steht ihm erstens der ganze Jahresurlaub zu und es kann also auch kein Geld zurückgefordert werden.

Eine Rückzahlung käme nur bei innerhalb der Probezeit/Wartezeit in Betracht.

Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

oh....meinst Du weil der letzte Arbeitstag der 9.9.2013 ist? Habe ich noch garnicht dran gedacht. Das wäre ja toll und ich kann ihn beruhigen... Kann er sich beim Arbeitgeber darauf dannberufen.?? Ich will ihm gerne helfen, aber 4 Tage Abzug wären heftig für Ihn. Sorry das ich so genau nachfrage.

@antje675

naja, es ist ein Gesetz was ich verlinkt habe. Sicher kann er sich auf das Gesetz berufen.

manche Arbeitgeber sind davon aber nicht beeindruckt.

Wenn er sein Geld nicht bekommt müßte er das Arbeitsgericht einschalten. Das geht übrigens auch ohne Anwalt und würde dann auch kostenfrei sein.

@Maximilian112

okay,super das machen wir dann, mal abwarten was kommt, hört sich aber schon mal beruhigender an. Aber eins verstehe ich trotzdem nicht ganz. Wieso steht ihm der ganze Jahresurlaub zu? Bei 30 Tagen sind es ja 2,5 Tage pro Monat. Er hatte für Ende September noch beantragt und genehmigt bekommen was sich ja nun erledigt hat ,aber die Tage stehen ihm doch jetzt nicht zu???

@antje675

das ist halt so :-) Das Urlaubsgesetz ist nicht sehr logisch aufgebaut (sag ich mal ganz leichtsinnig) und gerade an dieser Stelle gibt es die meisten Irrtümer.

In dem verlinkten § trifft ja weder a) noch b) noch c) zu. Also steht ihm im Umkehrschluss kein Teilurlaub sondern der ganze zu.

Es lohnt allerdings weniger, sich um die noch fehlenden nicht genommenen Tage zu streiten. Die würden dann das ALG hinausschieben. Doppelt Geld gibt es nicht.