Gibt es Arbeitslosengeld wenn man selbst gekündigt hat?

6 Antworten

mit einem ärztlichen Attest hast Du größere Chance einer Sperrzeit zu entgehen, aber 100%ig auf der sicheren Seite bist Du auch mit einem Attest nicht. Je besser Dein Arzt das beggründet, umso besser sieht das für Dich aus.

Im Zweifelsfall wird der Amtsarzt eingeschaltet & auch der Arbeitgeber wird befragt bzw. muss einen Fragebogen ausfüllen.

In jedem Fall wäre es sinnvoll, sich schon vorzeitig mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen & sich zu informieren.

So etwas sollte man immer vorab mit dem Arbeitsamt klären. Die gehen möglicherweise erstmal davon aus, dass es dein Verschulden ist. Nur ein ärztliches Attest wird denen nicht ausreichen. Da dürfte eine amtsärztliche Untersuchung auf dich warten.

Wenn du selber kündigst, oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, bekommst du auf jeden Fall eine Sperrzeit von 12 Wochen. Nur b ei einer Kündigung durch den Arbeitgeber entfällt die Sperrfrist. Ausnahme: du bis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage deine Arbeit auszuüben Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Arbeitsamt / Agentur für Arbeit kontrolliert alle deine Angaben...

So generell und allgemein kann das überhaupt nicht gesagt werden; entscheidend sind immer die ganz fallspezifischen Bedingungen und Kündigungsgründe!

Im Übrigen gibt es auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sperrfrist, wenn die Kündigung fristlos oder aus verhaltensbedingten Gründen erfolgt ist!

Nein du bekommst kein Geld wen du kündigst das ist deine Schuld anders wen du dich kündigen läßt da bekommst du Geld!!

Bist Du dir sicher weil es geht auch um ein Attest also schwer wiegende Gründe.

Die Antwort ist sachlich völliger Unsinn!

Tina212, wenn man keine Ahnung hat ...

Normalerweise muß man das vorher mit dem Amt abklären, sonst droht eine Sperre. Ob Sie Deiner Ärztin glauben weiß man nicht. Sperre sonst 3 Monate.