Kündigung - Werde ich vom ALG II gesperrt?

7 Antworten

Das Ding sagt aus, dass Du mit der Kündigung einverstanden warst, Du hast nicht um den Erhalt Deines Arbeitsplatzes gekämpft. Im Normalfall hast Du Dir damit bis zu vollen drei Monaten Sperre eingehandelt, mindestens aber vier Wochen. Wenn Du dem Sachbearbeiter beim AA schöne Augen machen kannst... wenn nicht, versuche, eine andere Kündigung zu bekommen.

Hierbei handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag. Soll heissen, das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen beendet.

Die Sache ist ganz einfach. Dir steht keine Unterstützung zu. Die Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wurde mit deinem Einverständnis getroffen. Das heisst, du hast der Aufhebung zugestimmt.

Im Prinzip wäre eine abgesprochene Kündigung nichts anderes als Sozialversicherungsbetrug.

Ernsterwin  25.09.2014, 06:58

Das ist keine "abgesprochene Kündigung" = "Sozialversicherungsbetrug", sondern ein normaler Aufhebungsvertrag, bei dem der Arbeitgeber zugesteht, dass er ohne Einverständlnis des Arbeitnehmers sowoeso gekündig hätte - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindungsvertrag-aufhebungsvertrag-ohne-sperrzeit

Interesierter  25.09.2014, 12:15
@Ernsterwin

Offenbar hast du mich hier missverstanden. Das vorgelegte Dokument ist natürlich ein Aufhebungsvertrag. Dies hatte ich auch so benannt.

Es war jedoch eine abgesprochene Kündigung angedacht. Diese wäre jedoch rechtlich für den "Gekündigten" problematisch, da sie den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Was hat dich denn daran gehindert, selbst fristgemäß so zu kündigen, dass du nahtlos in das Studium/Ausbildung wechseln konntest.

Jetzt hast du ein Eigentor geschossen.

Mit einem Aufhebungsvertrag hast du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Bei AlG 2 gibt es zwar keine Sperrzeit, aber wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, bekommst du eine 100 % Sanktion - also kein Geld für 3 Monate.

ButtercupDuck 
Fragesteller
 25.09.2014, 18:08

Den Platz für die schulische Ausbildung hab ich erst vorgestern bekommen nach 2 telefonischen Gesprächen, ob noch was frei wäre.

Das ging alles sehr schnell.

Prüfung für's Befög dauert alleine schon 2-3 Monate hat man mir versichert vom Landratsamt, NACHDEM ich meine Schulbescheinigung vorbei bringe.

Sprich ich muss mich erstmal sicherlich 3 Monate irgendwie übers Wasser halten und ja, ich habe eine eigene Wohnung.

=/

DerHans  25.09.2014, 18:10
@ButtercupDuck

Für solche Fälle kannst du, wenn du deine Mittellosigkeit mit Kontoauszug belegst, Vorschuss beantragen (hier wahrscheinlich beim originären Sozialamt) Dieser wird dann mit der Nachzahlung des BAFÖG verrechnet.

Ja das ist ein Aufhebungsvertrag. Ich würde vorher noch mal mit dem jetzigen AG reden ob die dich nicht doch betriebsbedingt kündigen können. Ansonsten könnte dich eine Sperre von 3 Monaten vom Alg 1 erwarten. Da du noch kein Jahr gearbeitet hast, hast du darauf aber eh keinen Anspruch. Damit hast du, wenn du hilfebedürftig (also alleine leben und ohne Einkommen) Anspruch auf Alg 2. Hier kann dich allerdings "als Strafe" weil du dein Arbeitsverhältnis selbst gelöst hast, eine Sperre der Regelleistung von 30% für 3 Monate erwarten. Kosten für Unterkunft und Heizung sind dabei nicht betroffen.

Das ist ein Aufhebungsvertrag. Und ein Aufhebungsvertrag bedingt immer eine 12 wöchige Sperrfrist beim Arbeitsamt. ALG 2 (Hartz 4) kannst du dennoch beantragen, wird aber mit deinen anderen Ansprüchen (Eltern) verrechnet. ALG 1 (Arbeitslosengeld) würde die zwar bei einer betriebsbedingten Kündigung zustehen, aber ich vermute, dass du mit 18 Jahren die "Wartezeit" noch nicht erreicht hast.