Kündigung eines Minijobs während längerer Krankheit durch den AG legitim?

7 Antworten

Die Aussichten einer Kündigungsschutzklage in der von dir beschriebenen Konstellation dürften sehr sehr gering sein. Zum einen hast du kein Kündigungsschutz. Das hat allerdings mit der Probezeit nicht zu tun sondern mit den 1. 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses. Erst wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind hättest du überhaupt Kündigungsschutz. Davor kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden. Mit welcher Frist es beenden kann ist dann tatsächlich eine Frage, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

In Ausnahmefällen kann auch eine Kündigung während der Wartefrist angreifbar sein. Die Kündigung muss sich vereinfacht gesagt als sittenwidrig darstellen. Würde der Arbeitgeber etwa in der Kündigung schreiben, dass er wegen der Krankheit kündigt, könnte man darüber nachdenken. Ich gehe jedoch davon aus, dass in der Kündigung selbst nichts zu einem Kündigungsgrund steht. Darüber hinaus könntest du die Kündigung auf Formalien prüfen lassen.

Chancen also sehr gering. Die Kündigung müsste sittenwidrig sein oder formale Fehler aufweisen. In beiden Fällen müsstest du Kündigungsschutzklage einreichen. Letztendlich auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit

DerCaveman  27.02.2018, 14:45

Endlich mal einer, der das richtig erklaert und mit dem Irrglauben aufraeumt, nach dem die Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers irgend etwas mit einer Probezeit zu tun haben. Danke dafuer!!!

Chessky 
Fragesteller
 27.02.2018, 17:11

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was wäre, wenn ich rückwirkend einen Beginderungsgrad von mind. 50% vorweisen kann (also anhand eines Schwerbehindertenausweises, wessen Grad der Behinderung aktuell noch im Widerspruch liegt)? Hierunter müsste ich doch dann wieder separat unter einen Kündigungsschutz fallen, oder?

In der Kündigung ist kein Grund genannt - einen Formfehler kann ich nicht feststellen.

Robert Mudter  27.02.2018, 17:33
@Chessky

Auch der entsprechende Sonderkündigungsschutz greift erst nach mehr als 6 Monaten

Chessky 
Fragesteller
 27.02.2018, 18:06
@Robert Mudter

Besten Dank für die Hilfe!

Du kannst gerne fragen, warum er dir gekündigt hat und ob eine Möglichkeit besteht doch dort weiter zu arbeiten (dann natürlich mit neuem Vertrag oder Kündigung aufheben). Aber an sich kann der AG innerhalb der Probezeit sogar ohne Angabe eines Grundes dem AN kündigen.

Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen mit der vereinbarten (wahrscheinlich verkürzten) Frist gekündigt werden.

Wenn Du in Deutschland arbeitest, schützt die Krankheit nicht vor einer Kündigung. Man kann auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen und gekündigt werden.

Dagegen kannst Du nichtst tun, das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht, Du bist noch keine sechs Monate im Betrieb

Eine AU ist in Deutschland kein Kündigungsschutz. Und innerhalb der Probezeit dürfen beide Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Selbst wenn du Probezeit vorbei wäre und es sich nicht um einen so genannten Kleinbetrieb handeln würde, würde das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greifen...

Mein AG hat mir nun innerhalb der Probezeit gekündigt. Darf er das so einfach?

Ja.