Vollzeit Job und 2 Minijobs! Geht das....?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann eine geringfügige Beschäftigung(max.€ 400,-) brutto für netto ausgeübt werden.

Jede weitere geringfügige Beschäftigung wird mit der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und unterfällt damit der vollen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht.

Die Fragestellt sich, ob sich das dann überhauptnoch rentiert! Denn der 2. Minijob wird dann nach Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet!

Schlag dasmal in den tabellen nach, was dir dann bleibt vom 2. Minijob!

Du hast das schon richtig geblickt. Der erste 400 €uro Job bleibt steuerfrei und der zweite wird versteuert. Ein zweiter Minijob ist rechtlich nicht verboten.

Die Antworten die bereits gegen wurde sind allesamt richtig. Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob Du nicht besser von zuhause aus im Internetmarketing in der gleichen Zeit mehr erreichen kannst?

Jürgen Gräbel - (Arbeitsrecht, Minijob, Lohnsteuer)

Rechtlich ist es so, wie die verhergenannten Antworten richtig aufzeigen. Wäre es aber nicht viel besser, von zuhause aus in Internet-Marketing, mit besseren Verdienstchancen, tätig zu sein?