Was passiert wenn ich in der Kündigungsfrist krank mache oder nicht mehr zur Arbeit erscheine?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wann hast Du den Job denn angefangen? Wenn es erst ein paar Tage sind, bekommst Du während der Krankschreibung Geld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber ist erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Solltest Du psychisch nicht in der Lage sein dort weiter zu arbeiten, geh zum Arzt.
"Krank machen" ohne krank sein ist aber Betrug.

Wenn Du einfach nicht zur Arbeit gehst, kann Dein AG Dich nach erfolgloser Aufforderung zur Arbeit zu kommen fristlos kündigen. Wenn er nachweisen kann, dass er durch die "Nichteinhaltung" der Kündigungsfrist Schaden erlitten hat, kann er Dich durchaus auf Schadensersatz verklagen (was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, er ist hier beweispflichtig).

Wenn Du schon ein paar Monate im Betrieb bist, hast Du evtl. noch Urlaubsanspruch/Überstunden. Den Freizeitausgleich kannst Du in Deiner Kündigung ja gleich beantragen oder Dein AG schließt mit Dir einen Aufhebungsvertrag. Dann musst Du nicht mehr/nicht mehr lange dort hin.

Bei einer Eigenkündigung oder wenn Dir der AG fristlos kündigt, bekommst Du aber eine Sperre des ALG von 12 Wochen. Such Dir erst einmal einen anderen Job und kündige dann.

JMcadoo 
Fragesteller
 29.10.2016, 11:37

Danke für die hilfreiche antwort dass mit dem Urlaub hat funktioniert

Hexle2  29.10.2016, 11:47
@JMcadoo

Danke fürs Sternchen und für die Info. Es ist schön, wenn man auch mal erfährt, ob die Antwort zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Schönes Wochenende

Wenn Du psychisch nicht in der Lage bist zu arbeiten, dann ist das auf jeden Fall ein guter Grund Dich krank zu schreiben. Sprich doch einfach mit deinem Hausarzt darüber. Das hat nichts mit "krank feiern" zu tun.
Ohne Krankschreibung zu Hause bleiben geht nicht - dann riskierst Du eine fristlose Kündigung und kannst dann u.a. beim Arbeitsamt gesperrt werden.

Einfach der Arbeit fern bleiben, ist keine Option. Während du krank geschrieben bist, darfst du keine Kündigung erhalten. Sobald du wieder gesund bist, darf dir der Arbeitgeber in der Probezeit eine Kündigung ohne Begründung zuschicken. Arbeitslosengeld bekommst du sicher nicht, wenn du selbst kündigst (es sei denn du kannst "Misshandlungen", Mobbing nachweisen) oder einfach der Arbeit fern bleibst. Lass dich krank schreiben, wenn du es nicht mehr aushältst.