Krankmeldung Minijob?

4 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
In meinem Vertrag steht auch das ich erst ab dem 3. Folgetag ein Attest brauche.

Und genau das zählt.

Ich habe meinem Chef beide Male direkt am Morgen geschrieben, dass ich erkrankt bin und nicht zur Arbeit kommen kann.

Das hast Du richtig gemacht.

Muss ich trotzdem mich nochmal schriftlich entschuldigen mit einem Attest?

Nein, musst Du nicht.

Ein Attest würdest Du sowieso nicht bekommen und Du brauchst auch keines.

Wenn Dein Chef jetzt beschließt, dass er schon für einen Krankheitstag ein Attest möchte, darf er das verlangen. Das gilt allerdings für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.

Wie lange arbeitest Du denn schon dort? Wenn es vor der Krankheit länger als vier Wochen war, muss Dein Chef Dir den Krankheitstag so bezahlen, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.

Diese Krankheitsstunden sind keine Minusstunden und müssen auch nicht nachgearbeitet werden. Es gilt das Lohn-/Entgeltausfallprinzip nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz

Habe am 26.04 angefangen und am 31.05 war ich das erste Mal krank.

@KevinDerPro344

Dann muss der AG den Tag so bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

Ent­gelt­fort­zah­lung bei Ar­beits­aus­fall an Fei­er­ta­gen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte
. Ihr Minijobber hat dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem dieser sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Sie dürfen die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihr Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Normalerweise (außer es ist explizit anders geregelt) musst du ein ärztliches Attest erst einreichen, wenn du mindestens 3 Tage hintereinander krank bist.
da du nur jeweils einen Tag erkrankt bist, musst du kein Attest nachreichen :)

Aber eine schriftliche Entschuldigung ?

@KevinDerPro344

Normalerweise nicht. Du hast ihm ja rechtzeitig Bescheid gesagt vor Arbeitsbeginn

Wenn es so im Vertrag steht und nicht anders mit dem Chef besprochen ist, ab dem Dritten Tag

Sehr sehr komisch