Kündigung durch Krankmeldung wegen kleiner Schnittverletzung?

10 Antworten

Das ist ein Arbeitsunfall und muss gemeldet werden und Du bist im Recht. Du wirst nicht gekündigt.

andiandi2 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:39

Jedoch lag der Arbeitsunfall durch meine Fehler, ich habe den auch nicht gemeldet. Könnte ich jetzt statt eine Kündigung trotzdem eine Abmahnung oder sowas kriegen?

Nein, deshalb nicht

Aber - wer einen MA loswerden will - der findet immer was - kaum einer ist 100% und immer korrekt...

Kündigung nach einem Arbeitsunfall?

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer generell nur dann kündigen, wenn er sich an die gesetzlichen Fristen hält und einen konkreten Grund hat. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall.Weiterhin gilt:

  • In den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung sind Arbeitnehmer leichter zu kündigen, unabhängig davon ob eine vertraglich festgelegte Probezeit vorliegt oder nicht.
  • Eine Kündigung darf weder treu- noch sittenwidrig sein. Das heißt sie darf bspw. nicht aus persönlicher Abneigung gegen das Privatleben des Beschäftigten erfolgen. Eine Kündigung ist auch dann ungültig, wenn sie in einer Form ausgesprochen wird, die persönlich verletztend ist.
  • Formale Fehler begünstigen einen Widerspruch. In solchen Fällen ist es immer ratsam einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. 

Arbeitsunfall: Was Berufstätige wissen sollten

GutenTag2003  20.04.2021, 19:38
 und einen konkreten Grund hat.

Er muss die Kündigung - zumindest in den ersten 6 Monaten - nicht begründen (... außer ggf. einem Betriebsrat gegenüber).

andiandi2 
Fragesteller
 20.04.2021, 20:40

Was meinen sie jetzt genau mit Grund? Also könnte ich wenn der Arbeitsunfall durch meine Fehler, weil ich mich nicht an die Regeln gehalten hab als Kündigungsgrund sein? Bei mir war es so, ich wollte wissen wie ein Teil der Maschine anging und habe dementsprechend einen Arbeitskollegen geholt, der mir das zeigen wollte. Ich habe mit dem Finger draufgezeigt welches Teil ich meine und bin leider drangekommen und in der Zeit wurde die Maschine angemacht und hat meinen Finger leicht erfasst. In dem Fall habe ich mich nicht an die Regel gehalten, dass 2 Personen an einer Maschine waren und es eigentlich nur eine darf und sonst weiß ich auch nicht. Könnte ich wegen sowas eine Abmahnung kriegen?

1 Du nimmst dir nicht krank sondern du bist verletzt und das ist sogar ein Arbeitsunfall das dein Arbeitgeber der bg melden muss!

Nicht jede Verletzung bleibt schmerzfrei oder wird es schon nach einem Tag wider verschwinden und grade mit schmerzten sollte man nicht arbeiten gehen!

2 Wen du morgen den Termin hast Dan sage das das ein Arbeitsunfall war nur zur Sicherheit!

Die können nicht einfach sagen das das eine kleine Verletzung ist den keiner da hat eine medizinische Ausbildung und meisten ist Nichtmal einer da der mal Rettungssanitäter war! Und grade kleine unbehandelte Verletzungen können lebenslange Auswirkung haben deswegen immer melden wen das eine Verletzung auf der Arbeit ist falls mal Folgeerscheinung kommen sollte!

Wen du morgen den Termin hast lass dich für heute noch krankschreiben das geht auch für 1-3 tage rückwirkend!

Melde das Als Arbeitsunfall den wen eine Firma soviel Arbeitsunfälle hat hält die sich nicht an die regeln oder an die Sicherheitsvorschriften!

Und ich nehme mal an das das nicht nur eine einfache Schnittverletzung war!

Weil da so viele Arbeitsunfälle sind wird das sicher Runtergespielt!

Aber wen zb der finger steif durch die Verletzung wird bist du der dumme den du hast es nicht als Arbeitsunfall gemeldet deswegen sagst du das das ein Arbeitsunfall war auch bei dem Arzt!

Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Wie lange arbeitest Du schon dort?

Wenn Du schon länger als sechs Monate beschäftigt bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (hier greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen), ist das kein Kündigungsgrund.

Du hattest einen Arbeitsunfall. Dein AG befürchtet wahrscheinlich, dass Du länger arbeitsunfähig bist und er das dann der BG melden muss.

Das ist der Fall, wenn ein AN nach einem Betriebsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Er wird Unannehmlichkeiten befürchten und steigende Prämienzahlungen an die BG.

Wenn Du Schmerzen hast und deshalb nicht arbeiten kannst, ist das eben so. Besser gleich zum Arzt als später z.B. eine Entzündung zu haben.

andiandi2 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:57

Also könnten die nicht sagen, dass es nur eine kleine Verletzung ist und das kein Krankheitsgrund ist oder sowas. Ist auch eine sehr große Firma und meine Probezeit ist um. Den Arbeitsunfall habe ich nicht gemeldet, weil unsere Firma schon zuviele dieses Jahr gemacht hat und ich selber war Schuld an dem Arbeitsunfall. Danke für die hilfereiche Antwort

Hexle2  20.04.2021, 20:18
@andiandi2

Bitte gerne.

Natürlich ist das kein Kündigungsgrund. Du musst nur die AU-Bescheinigung rechtzeitig abgeben und Deinen AG informieren, wenn Du noch länger fehlst.

Dass der AG/Vorgesetzter nicht in Begeisterung ausbricht, wenn ein AN sich verletzt und ausfällt ist ja normal. Mach Dir wegen ein paar Kommentaren keinen Kopf.