Arbeitgeber wütend wegen Krankmeldung - Kündigung?

12 Antworten

Gesundheit geht auf jeden Fall vor und deine offizielle Krankmeldung muss dein Chef akzeptieren. Finde seine Reaktion ganz schlimm. Gute Besserung und such dir bei Gelegenheit einen anderen AG, der dich mehr wertschätzt. VG

Wenn du krank bist, bist du krank. Klar, dass dein Arbeitgeber nicht gerade begeistert war, dass du schon wieder krank bist. Vermutlich hat er nur überreagiert und sich zwischenzeitlich beruhigt. Wenn er im Stress ist, kann das passieren. Ich denke, seine Reaktion war nicht ernst gemeint. Mache dir keine Sorgen. Deine Krankheit ist kein Kündigungsgrund und auch kein Grund für eine Abmahnung. Alles wird gut....!

Gute Besserung!

Naja...einige Arbeitgeber versuchen, mit solchem Rumpelstilzchen- Gehabe ihre "Untergebenen" (die sie auch genau so betrachten) klein zu halten.

Natürlich ist es nicht okay, wie er sich verhält, aber ich nehme mal an, dass Du in einer kleinen Klitsche ohne Betriebsrat etc. arbeitest...

Genau genommen hat Dein Chef noch nicht mal das Recht, zu erfahren, welche Krankheit Du hast.

Such Dir bei nächster Gelegenheit lieber gleich was Neues...

Ja wir sind etwa 15 Personen Betrieb

@RustCohle

Dann könntet (und solltet) Ihr einen Betriebsrat gründen.

@Bambi201264

Danke für den Link! Wie ich aber von älteren Kollegen schon mal gehört habe, werden Arbeitnehmer die das vorschlagen auch ziemlich schnell "rausgelobt"..

@RustCohle

Ist mir klar,Betriebsräte werden nicht so gerne gesehen!

@RustCohle

RustCohle: Wenn Du Dich mal ernsthaft mit dem Thema befassen willst, kannst Du in diesem Gesetz lesen, dass Du, sobald Du anfängst, einen Betriebsrat zu gründen, vollen KÜNDIGUNGSSCHUTZ geniesst. Lohnt sich!

Gesundheit geht vor! Eine Bronchitis zu verschleppen, wäre auch echt keine gute Idee!

Dein Arbeitgeber verhält sich nicht nur absolut unmöglich, sondern auch rechtswidrig! Er hat nämlich Dir gegenüber auch eine gesetzlich festgeschriebene Fürsorgepflicht. 

Ein Auszug aus Wikipedia:

In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflichtaus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen,§ 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften....

Wegen der Krankheit kann er Dir also nichts, das Recht steht absolut auf Deiner Seite. 

Zu überlegen wäre allerdings, ob Du Dich nicht in aller Ruhe nach einem anderen Job umsehen solltest, wenn der gute Mann immer so tickt. 

Übrigens geht es Deinen Arbeitgeber gar nichts an, was Du hast, also, weswegen Du krank geschrieben bist. Es reicht vollkommen aus, ihm die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. 

Kopf hoch und gute Besserung! 

Alles wird gut :-)

Ich versuche jetzt mit einem Wisch ein paar Sachen klarzustellen, die hier herumgeistern.

1) Man muß den Arbeitgeber nur über die Krankschreibung informieren.

2) Man muß (und sollte) keine Angaben zur Krankheit machen. Fragt der Chef/der Kollege, sollte man das Gespräch beenden. Zum Beispiel mit dem Hinweis, daß man dringend ins Bett müsse.

3) Wenn jemand am Telefon laut oder beleidigend wird, sollte man ebenfalls das Gespräch beenden.

4) Eine Abmahnung ist eine mündliche oder schriftliche Rüge eines konkreten arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens. Der Begriff Abmahnung muß dabei nicht fallen.

5) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Krankheit ist nicht abmahnfähig. Eine solche Abmahnung läßt sich in kürzester Zeit aus der Personalakte entfernen.

6) Es kommt auf den Kündigungsgrund an, ob vor der Kündigung eine Abmahnung nötig ist. Es gibt keine "3 Abmahnungen vor der Kündigung"-Regel.

7) Betriebsrat und Gewerkschaft helfen gegen Willkür und cholerische Chefs. Also schon mal in die Gewerkschaft eintreten, dann gibt es auch den Rechtsanwalt kostenlos.