Kündigung der Mietwohnung vom eigenen Sohn ohne Mietvertrag!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich zweifle, dass ihr etwas dagegen machen könnt. Steht euer Sohn als Eigentümer allein im Grundbuch? Ich gehe davon aus, dass ihr eurem Sohn regelmäßig Miete gezahlt habt. Damit ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Somit kann euer Sohn euch natürlich auch kündigen. Da es sich um ein 2-Familien-Haus handelt kann er das sogar ohne Grund, allerdings mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. Wenn ihr nun bereits seit 20 Jahren dort zur Miete wohnt beträgt eure Kündigungsfrist 12 Monate. Ob das nun moralisch und menschlich in Ordnung ist, steht leider nicht zur Debatte. Ihr könnt euch natürlich einen Anwalt nehmen oder beim Mieterschutzbund um Rat fragen, ob es da irgendein Schlupfloch gibt. Ob das allerdings dann Sinn macht, sei dahingestellt, denn das Verhältnis zu eurem Sohn wird dadurch sicher nicht besser.

Mietfux 
Fragesteller
 16.08.2013, 20:48

Danke für die Antwort.

Euer Sohn nehme ich an ist Eigentümer und Ihr Zahlt Miete?

Dann habt Ihr einen mündlichen Mietvertrag der genau so bindend ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

Da wäre zunächst mal die Kündigungsfrist. Diese beträgt ab Wohndauer 8 Jahre 9 Monate für den Vermieter. Mach er von seinem erleichtertem Kündigungsrecht Gebrauch sogar 12 Monate.

Degen unter nehmen? Widerspruch, die Kündigung fachanwaltlich prüfen lassen, Zahlung Eurer finanziellen Beteiligung fordern usw. usw.

Mietfux 
Fragesteller
 16.08.2013, 20:46

Danke für die Antwort.

Das ist auf jeden Fall eine üble Angelegenheit. Selbst wenn Ihr dort wohnen bleiben könnt, meinst Du, dass Euch das auf Dauer gefallen wird? Euer Sohn mit Familie wird Euch sicher das Leben zur Hölle machen. An Eurer Stelle würde ich mich sofort nach einer anderen Wohnung umsehen. Natürlich muss die Kündigungsfrist auf jeden Fall eingehalten werden. Da würde ich Euch raten, Euch juristischen Beistand zu holen. Entweder durch einen Anwalt oder beim Mieterbund.

Mietfux 
Fragesteller
 16.08.2013, 20:46

Danke für die Antwort.

Also da solltet ihr euch auch einen Anwalt zulegen....

vll greift bei so einem Fall sowas wie das Gewohnheitsrecht oder so....ein Anwalt für Mietrecht wird euch da am besten beraten können...

Mietfux 
Fragesteller
 16.08.2013, 20:48

Danke für die Antwort.

albatros  19.08.2013, 23:26

Das deutsche Recht (BGB) kennt kein Gewohnheitsrecht. Es wäre zu erkunden, ob seinerzeit ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart wurde.

Wenn ihr die Finanzmittel, die IHR in das Haus hinein gesteckt habt, nicht grundbuchlich gesichert habt, könnte ihr da nicht viel machen.

Allerdings kann er euch nicht wegen "Unstimmigkeiten" kündigen. Er muss wie jeder andere Hausherr auch einen Kündigungsgrund anführen.

Allerdings gilt eine Sonderbedingung, da ihr zusammen in einem Haus lebt. Da kann er euch "leichter" entfernen.

Mietfux 
Fragesteller
 16.08.2013, 20:46

Danke für die Antwort.