Mündliche kündigung wegen Eigenbedarf, bei schriftlichen Vertrag.
Wir leben in einem Dreiparteien Haus. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und eine andere Vermieterin wohnt im ersten Stock, wir im Dachgeschoss. Unser Vermieter hat uns im Januar mündlich gekündigt, wegen Eigenbedarf, wir haben aber einen schriftlichen Mietvertrag, wir sollen bis Juni ausziehen, weil sein Sohn mit seiner jungen Familie hier einziehen soll und sie die Wohnung vorher noch renovieren möchten. Wir waren einverstanden damit. Wir haben/hatten ein sehr gutes Verhältnis.
Später haben wir dann erfahren, das der Sohn gar nicht in unsere Wohnung einziehen will, sondern in die Wohnung unter uns und die Mieterin unter uns soll in unsere Wohnung einziehen, für einen bestimmten Zeitraum oder die Wohnung soll zeitbegrenzt an neue Mieter vermietet werden. Die Mieterin unter uns will garnicht hier oben einziehen.
Das hat er uns auch später frech gesagt, nachdem wir es zufällig mitbekommen haben, das er auch der Mieterin unter uns gekündigt hat, er wollte das geheimhalten. Er hat der Mieterin unter uns unterschwellig mit einem Anwalt gedroht. Soweit wir wissen ist sie zum Anwalt gegangen. Soviel Eigenbedarf kann man gar nicht für eine Kleinfamilie anmelden.
Die Mieterin unter uns, will vom Vermieter Geld das sie auszieht, weil sie sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt hat. Sie wohnt da 3 Jahre und wir wohnen hier etwas mehr als 5 Jahre. Wir würden auch so ausziehen, aber die Art und Weise wie wir belogen und betrogen wurden ärgert uns sehr.
Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung und wie können wir dafür entschädigt werden, das meine schwangere Frau und ich ausziehen müssen, denn unter diesen Bedingungen, kann man sowieso nicht mit dem Vermieter unter einem Dach leben.
8 Antworten
Hallo, eine Kündigung des Mietverhältnisses, egal, wer warum kündigt, MUSS immer schriftlich geschehen. Die Kündigung muss bei Privatleuten auch immer von allen, die den MV unterschrieben haben, unterschrieben werden.
Eine Kdg. wg. Eigenbedarf muss nachvollziehbar begründet werden, sonst könnte sich der VM, wenn er lügt, schadenersatzpflichtig und straffällig machen: § 835 BGB und § 263 StGB.
Schau' auch mal hier unter K: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu2.htm und in das BGB, § 573.
Ihr braucht Euch eigentlich garnicht zu bewegen und könnt den VM an seinem Wunschtermin dumm in die Röhre gucken lassen.
Tipp: Forum für Mieter: mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung und Kenntnis.
Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam, also besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.
Also erst einmal gibt es bislang keine Kuendigung. Wie bereits mehrfach korrekt geschrieben wurde, muss eine Mietvertragskuendigung IMMER schriftlich erfolgen. Dies ist bislang nicht geschehen und somit gibt es bislang auch keine Kuendigung.
Das ganze Theater mit der Mieterin unter dir spielt hier keine Rolle. Es geht um euren Mietvertrag und nicht um den irgendeines anderen Mieters.
Kommt irgendwann doch noch eine schriftliche Kuendigung, kann man dann weitersehen (ob berechtigt oder nicht). Vorher gibt es keinen Grund, sich mit der Sache ueberhaupt auseinander zu setzen.
Behalte aber unbedingt im Auge, dass das Mietverhaeltnis bislang nicht gekuendigt wurde! Wenn du dennoch raus willst, musst du - so lange dir keine schriftliche Kuendigung des Vermieters vorliegt - erst einmal selbst ordentlich und mit Fristeinhaltung kuendigen.
Vielen Dank für die sehr hilfreichen und ausführlichen Antworten
Der Vermieter hat uns erzählt, er möchte die Wohnung renovieren und An-/Ausbauen für seinen Sohn (30Jahre), der mit seiner Lebensgefährtin und ihrem gemeinsamen Kind in diese Wohnung ziehen soll, weil die jetzt aus ihrer jetzigen Wohnung ausziehen möchten, aus gesundheitlichen Gründen (zu laut durch Verkehrslärm und der Smog belastet den Sohn der Asthmatiker ist) und die Großeltern könnten auf den Enkel aufpassen, die Gegend ist auch familienfreudlicher. Bei weiterem Familienzuwachs haben wir gesagt, aus Spaß, dann müßte die andere Mieterin auch aus Ihrer Wohnung ziehen, sie haben uns nichts darauf geantwortet. Sie haben uns nicht gesagt, das sie der anderen Mieterin schon 3 Wochen mündlich gekündigt haben, sie haben ihr auch keine schriftliche Kündigung gegeben, sie wollten ihr nicht mal einen schriftlichen Mietvertrag geben.
Der anderen Mieterin haben sie erzählt, das sie uns schon irgendwie rausbekommen und sie dann in unsere Wohnung ziehen könnte wenn sie will und das sein Sohn in IHRE Wohnung ziehen möchte.
Unsere Wohnung hat ca 66m2 und die andere Wohnung hat 84m2. Meiner Meinung nach zu groß für eine kleine Familie.
Der Vermieter ist nicht so blöd, er will nichts schriftliches. Was ich nicht will, ist meiner schwangeren Frau unnötigen Stress zuzumuten, der Vermieter ist ein rechthaberischer Kohleriker.
Ich will ihn dazu bekommen mir eine schriftliche Kündigung zukommen zu lassen.
"Der Vermieter ist nicht so blöd, er will nichts schriftliches."
Wenn er das Mietverhaeltnis ohne was Schriftliches sicher beenden will, dann ist er wohl doch ziemlich bloed.
Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung
Nein. Selbst ein mündlicher Vertrag müßte schriftlich gekündigt werden.
Siehe BGB § 568