Kündigung an Vermieter oder an Verwalter senden?

8 Antworten

entscheidend ist nicht unbedingt, an wen sie die Kündigung richten, sondern dass sie dort fristgerecht ankommt. Die Kündigung wird grundsätzlich immer an den Eigentümer, also den Vermieter gerichtet. erst Vermieter wiederum kann einen Verwalter einrichten, der dann für ihn diese Kündigung entgegennimmt. Entscheidend ist, dass die Kündigung beim Vermieter über den Verwalter fristgerecht ankommt.

Kündigung an den Vermieter. Es kann ja sein, dass der Vermieter inzwischen seinem seinerzeitigen Verwalter die Vollmacht entzogen hat. Man kann ja die Kündigung an beide schicken um ganz sicher zu gehen.

Immer an den, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Das ist immer der Vermieter. Man kann aber auch besser an beide die Kündigung senden als eine an den falschen. Sicherheitshalber.

Immer an den, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Das ist immer der Vermieter.

Immer der Vermieter ist ja wohl falsch.

Vor 38 Minuten hattest Du unter meiner Antwort diesen Kommentar gesetzt:

Kommentar von PadriPadri|vor 38 Min. Der Verwalter ist i.d.R. nicht der Vertragspartner. Mietverträge kommen in der Regel nur zwischen Mieter und Vermieter zustande. Es sei denn, der Vermieter hat den Verwalter in Vertretung unterschreiben lassen.

Bisschen widersprüchlich.oder?


Und wenn Du meinst dass ich falsch liege ,warum hast Du nicht auch Soycoo kemmentiert?

An den/diejenigen, der/die im Mietvertrag steht/stehen. Alles doch ganz einfach. Die Unterschrift ist dabei nicht von Bedeutung und kann sich ja auch im Laufe der Zeit überholt haben. Leistet sich der Vermieter aber aktuell einen Verwalter und liegt Dir eine ordnungsgemäße Vertretungsvollmacht vor, kann eine Kündigung natürlich auch dorthin gerichtet werden.

An den Vertragspartner.

Hier der Verwalter!