Kündigung ohne Erbschein Vermieter lehnt ab. Schlüsselübergabe erfolgt. Darf Vermieter weiter Miete

7 Antworten

Da sie nichts weiter besitz gibt es definitiv keinen Erbschein.

Einen Erbschein gibt es immer. Denn neben dem Besitz erbt man auch Verbindlichkeiten.

Das hier die Kündigung nicht akzeptiert wurde liegt eher daran das sie nicht von allen PERSONEN die Erben sind erklärt wurde.

afaik kannst du immer einen Erbschein anfordern, ob es etwas zum Erben gibt oder nicht.

einen erbschein brauchst da nicht sterbeurkunde reicht für den nachweis

Anscheinend ist es so, dass die Erben die Möglichkeit haben, in den Vertrag einzutreten und nachdem Deine Oma ja mehrere Kinder hatte, ist jedes Einzelne hiervon berechtigt in den Mietvertrag einzutreten... Das dürfte wohl der Grund sein, warum die Verwaltung einen Erbschein fordert... http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3152424-739654-tod-des-mieters-was-erben-und-vermieter-.html