Kündigung bestätigen...nur wie?

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hiermit bestätigen wir Ihnen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum XX und wünschen Ihnen für den weiteren ....

irgendwas nettes halt noch hinten dran.

Es ist absolut nicht üblich eine Kündigung zu bestätigen, da dies unnötig ist.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die vom Vertragspartner nicht bestätigt werden muss, um ihre Wirksamkeit zu erlangen.

Lediglich der Erhalt der Kündigung muss belegt werden können, da die Kündigungsfrist erst ab dem Moment läuft, an dem die Kündigung in den Einflussbereich des Vertragspartners gelangt. Dies kann erfolgen mittels

- Zustellung der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

- Zustellung der Kündigung per Boten mit schriftlicher Bestätigung des Eingangs.

- Zustellung der Kündigung per Boten ohne schriftliche Bestätigung des Eingangs, mit dem Boten als Zeugen.

- Persönliche Übergabe der Kündigung mit schriftlicher Bestätigung des Eingangs.

Hier ein hilfreicher Link.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/arbeitsrecht_kuendigung.html

Peter Kleinsorge

"Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung zum xxxxx von Herrn/Frau..."

Datum/Unterschrift

DPawi  19.04.2011, 16:26

das bedeutet aber nur, dass sie die kündigung erhalten hat, nicht aber, dass sie auch wirksam eingereicht wurde. Ebenso muss die konsequenz aus der kündigung dargelegt werden.

mach eine kopie ,deiner kündigung und lass sie von der chefin uunterschreiben .fertig wenn duabgebrochen hast , wirst du ja wohl kein zeugniss erwarten.

Die Kündigung eines Vertrages ist eine einseitige Willenserklärung und muß eigentlich nicht bestätigt werden.

Aber wenn Du eine Bestätigung, wo für auch immer, brauchst soll sie schreiben:

 

Hiermit bestätige ich Ihre Kündigung des (Name des Vertrages) zum ....

MfG

Chefin