selbst gekündigt jetzt soll ich einen aufhebungsvertrag unterschreiben

5 Antworten

Lass die Finger vom Aufhebungsvertrag. Deine Chefin will sich nur Deinen Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist sparen.

Wenn Du fristgerecht gekündigt hast und anschließend einen neuen Job antrittst ist für Dich alles gut. Aufhebungsvertrag wäre für Dich nur von Vorteil, wenn Dein neuer Job früher beginnen sollte.

Da ist doch Unsinn. Wozu soll da den gut sein? Will sie dich vor Ablauf der Kündigungsfrst jetzt frei setzen? Darauf brauchst du dich nicht einzulassen. Du musst selbstverständlich deine Arbeit weiterhin anbieten.

Das vermute ich eben auch. Der einzige Grund wäre ein früheres Beenden des AV ... Alles andere wäre Quatsch.

Ein Aufhebungsvertrag macht dann Sinn, wenn du z.B. früher aus deinem Job rauswillst als es die Kündigung erlaubt. Beispielsweise du könntest nächsten Monat schon neu anfangen musst aber noch 3 Monate in deinem alten Job arbeiten.

Wenn du ohnehin erst nach Ablauf der regulären kündigungsfrist aufhören willst finde ich jetzt nicht viel Sinn darin einen Aufhebungsvertrag zu machen und das Arbeitsverhältnis früher aufzulösen. Oftmals ist es so, dass Arbeitgeber keine Leute mehr in der Firma haben wollen die gekündigt haben weil das Unruhe reinbringt und die vlt. eh nicht mehr motiviert sind. Dann werden sie freigestellt, bekommen aber noch bis zum Schluss ihr Gehalt. Vlt. will sich dein Arbeitgeber da drum drücken...

Lass dich nicht auf solche Spielchen ein,und unterschreibe den Aufhebungsvertrag nicht.

Mit einem Aufhebungsvertrag will die Dame mit Sicherheit die Kündigungsfrist ausschalten,und das entsprechenden Gehalt sparen.Das kann man unter der Rubrik Kinderrei einordnen.

Soll die Aufhebung auf einen früheren Termin fallen, als deine Kündigung? ...

Ja zum nächsten Monat sprich 1.9. fange aber erst 1.10 mit meiner neuen Arbeit an

@maikdon

Das würde ich nicht machen. Dann hast du für 4 Wochen Rennerei auf den Ämtern. Das Arbeitsamt wird dir kein Geld zahlen, da du auf eigenen Wunsch die Arbeit verlassen hast. Das wiederum gibt Probleme mit Kranken- und Rentenkasse, wo du die Beiträge für den Monat selbst aufwenden musst etc. Also extrem unnötiger Stress.

MACH DAS BLOSS NICHT.

Deine Kündigung ist die erste die einging und damit rechtskräftig. Sie kann dich nicht selbst nochmal kündigen... Sag ihr einfach, sie soll dich freistellen unter Bezahlung des Gehaltes. Oder ggfl. Resturlaub nehmen. Dann bist du weg und sie muss sich keine Gedanken machen bzgl. Unmotiviertheit etc. ...

@deFleescha

Sie kann dich nicht selbst nochmal kündigen...

Das ist nicht richtig. Unter Einhaltung der Frist kann auch der AG eine KÜ noch loslassen.

Mit Abgabe einer Kündigung wird man nicht unkündbar.

@Maximilian112

Ich bin jetzt von einer normalen Kündigung ausgegangen. Natürlich bleibt die fristlose Kündigung davon unberührt.

In dem Falle ist eine fristgerechte Kündigung durch den AG völlig irrelevant. Da es keine Auswirkung auf die Kündigungfrist hätte. Das einzige was hier noch greifen könnte wäre eine fristlose Kündigung (wobei auch hier erstmal Abmahnungen erfolgen müssten etc.). Was letztlich in einer Kündigungsschutzklage enden würde und damit letztlich den AG wahrscheinlich noch teurer kommt ...