Durch Eigenkündigung eine AG Kündigung erzwingen?

4 Antworten

Wenn der AG das dann in der Kündigung auch so schreibt, dann ist es letztlich egal, ob du selbst gekündigt hast oder ob aufgrund deines Verhalten gekündigt wurde - in beiden Fällen kann es eine Sperre geben.

Barbaroux 
Fragesteller
 04.09.2011, 23:03

Ja dann schreibt er, der Arbeitnehmer hat zum 31.12.2011. Wir haben jedoch ihm die Kündigung zum 01.10.2011 ausgesprochen, somit ist es in diesem Moment eine Arbeitgeber kündigung... oder sehe ich das falsch?

FataMorgana2010  05.09.2011, 10:48
@Barbaroux

Das ist dann eine Arbeitgeberkündigung - die du als Arbeitnehmer aber verschuldet hast. Die Sperrzeit tritt ein, wenn du entweder selbst kündigst oder eine Kündigung fahrlässig herbeiführst. Und letzteres ist hier der Fall. Auch wenn du gekündigt wirst, kannst du eine Sperrzeit verpasst bekommen.

Sie unterliegen einem fatalen Irrtum!!!

Gemäß §144 Absatz 1 SGB III gilt:

Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)...

Fazit:

Schlagen Sie sich derartige Gedankenspiele aus dem Kopf! Wenn Sie nicht für 12 Wochen gesperrt werden wollen, sollten Sie sich zuerst einen neuen Job suchen und dann Ihr altes Arbeitsverhältnis kündigen.

Hier noch der Link zum Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/144.html

P. K.

Was passiert, wenn Dein AG nicht kündigt? Dann bist Du den Job los und hast eine Sperre. Die nächste Frage ist, weshalb Du einen Vertrag unterschrieben hast in dem etwas anderes steht als vereinbart wurde. ich würde mir etwas anderes suchen und erst kündigen, wenn Du etwas hast. Zu prüfen wäre auch, ob das Entgelt so hoch ist, dass eine Abgeltung von Überstunden rechtens wäre. Aber ohne den Vertrag zu kennen ist eine rechtliche Prüfung schwierig.

Seltsame Logik.

Damit ersparst dem Arbeitgeber nur die Arbeit. Außerdem würde er das spätestens auf dem Arbeitgeberformular der Arbeitsagentur / JobCenter mitteilen. Er ist natürlich nicht daran interessiert, weitere solcher Spezialisten von der Behörde vorgeschlagen zu bekommen.