Kündigung nach Pächterwechsel aus privaten Gründen

9 Antworten

Bei einer Firmenübergabe, also auch einem Pächterwechsel, gelten die bestehenden Verträge unverändert weiter.

Als Arbeitnemerin kannst du jederzeit fristgerecht kündigen und brauchst auch keinen Grund nennen.

Nur die Bundesagentur für Arbeit braucht eine handfeste Begründung um zu prüfen, ob eine Sperrzeit verhängt werden muss.

Natuerlich kannst du kuendigen. Du musst halt nur die vertraglich oder ggf. tarifvertraglich vereinbarte Kuendigungsfrist einhalten. Wurde keine Kuendigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder zum Letzten eines Monats.

Du hast vermutlich unterschrieben, dass Dir aus Grund Pächterwechsel nicht gekündigt werden darf.

Deine eigene Kündigung ist davon nicht betroffen.

Du kannst kündigen und bei einer Kündigung brauchst Du auch keinen Grund anzugeben.

du kannst ohne angabe von gründen kündigen