Vollzeitjob in der Stundenzahl für Minijob reduzieren?

4 Antworten

Wird im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitslosengeld nur vom Hauptjob berechnet und der Minijob gar nicht berücksichtigt.....

Ja, so ist es. Du zahlst für deinen Minijob nichts in die Arbeitslosenversicherung ein.

Wie wirkt sich das auf meine Rente aus ......

Dein Minijob-AG zahlt Beiträge in die Rentenversicherung ein. Du wirst gefragt, ob du auch zahlen willst oder nicht. Bei "nein" ergibt sich für dich dann KEIN Rentenanspruch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wird im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitslosengeld nur vom Hauptjob berechnet und der Minijob gar nicht berücksichtigt?

Ja - genauso ist es, da für den Minijob keine Arbeitslosenbeiträge entrichtet werden :-((

Wie wirkt sich das auf meine Rente aus bzw. welchen Urlaubsanspruch habe ich dann?

Du solltest dich nicht von der Rentenversich.pflicht befreien lassen und dein Urlaubsanspruch beim Minijob sind 4 Tage im Jahr (24 Werktage / 6) x 1Tag pro Wo.:

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche

Gruß siola55

Würde ich auf gar keinen Fall machen

Der Minijob zählt für Deine Rente, wenn Du die Rentenanwartschaft schon erworben hast. Nur dann!

Sonst geht die Zahlung in nen allgemeinen Topf, bewirkt aber nichts für Dich.