Minijob in der ausbildung kann ich gekündigt werden?

3 Antworten

Ich will ein Minijob annehmen aber meine ausbildungsfirma Erlaubt dies nicht.

Aus welchem Grund? Steht im Ausbildungsvertrag, dass Du die Erlaubnis brauchst, bzw. den AG informieren musst?

Grundsätzlich verbieten kann ein AG den Nebenjob nicht. Das geht nur, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten willst, wenn Arbeitszeitgesetze mißachtet werden (tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten.....) oder wenn Deine Ausbildung (Leistungen) unter dem Nebenjob leiden.

Wenn ich trz eine mache kann ich Fristlos gekündigt werden

Kündigungen während der Ausbildung nach der Probezeit sind für den AG nicht so einfach. Je näher das Ende der Ausbildung ist, desto schwieriger wird es.

Eine fristlose Kündigung würde m.E. keinen Bestand haben, eine Abmahnung kann der AG aussprechen, falls er gute Gründe für das Verbot der Nebentätigkeit hat.

Eine Abmahnung ist allerdings kein Grund zur Sorge. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, ist sie als Aufforderung zur Besserung des Verhaltens zu verstehen. Gibst Du dann den Nebenjob auf, ist alles in Ordnung.

Ich kann mich irren aber deine Ausbildung ist dein erster (primärer) Job. Daher hast du deinen Arbeitgeber über weiter angenommene Jobs zu informieren. Denn dein Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass du ihm deine volle Leitungsfähigkeit zur verfügung stellst (müsste oder könnte im Arbeitsvertrag stehen, weiß ich nicht)

Nimmst du einen anderen Job an und informierst deinen Arbeitgeber #1 nicht, kann das ein Kündigungsgrund sein

"kann ich Fristlos gekündigt "

Ja. Ein Nebenjob ist in der Ausbildung zwingend genehmigungspflichtig. Du hast schon eine klare Aussage dazu bekommen und würdest dich darüber hinwegsetzen - obwohl du weißt, dass es nicht erlaubt ist. Das rechtfertigt eine fristlose Kündigung

Hexle2  06.10.2021, 08:08
Ein Nebenjob ist in der Ausbildung zwingend genehmigungspflichtig.

Das ist falsch.

Sollte im Ausbildungs-/Arbeitsvertrag nicht stehen, dass der AG informiert werden muss, braucht man ihm das nicht einmal mitzuteilen.

Der AG kann eine Nebentätigkeit sowieso nur verbieten, wenn bei der Konkurrenz gearbeitet wird/werden soll, Arbeitszeitgesetze verletzt werden oder wenn die Ausbildung unter der Nebentätigkeit leidet.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist sowieso ausgeschlossen und Kündigungen im Ausbildungsverhältnis sind für den AG schwieriger als im "normalen" Arbeitsverhältnis

Familiengerd  06.10.2021, 17:27
@Hexle2
Sollte im Ausbildungs-/Arbeitsvertrag nicht stehen, dass der AG informiert werden muss, braucht man ihm das nicht einmal mitzuteilen.

Im Ausbildungsverhältnis muss der Betrieb informiert werden - auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung.

Das ist der besonderen Fürsorgepflicht des Betriebs gegenüber dem Auszubildenden geschuldet.