Mietvertrag für 3 Jahre... wie komme ich da raus?
Hallo,
ich habe ein Problem: ich habe vor 1,5 Jahren eine Wohnung gemietet. Der Vertrag geht über drei Jahre und bisher war ich davon ausgegangen, dass dies bedeutet, dass er maximal so lange geht. jaja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber ich brauchte damals dringend eine Wohnung und habe den Vermietern und dem Makler geglaubt. Im Vertrag steht, dass die Mietzeit 3 Jahre beträgt und eine Kündigung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist, als Mieter darf ich laut Vertrag auch keine Nachmieter stellen... da bin ich scheinbar mächtig in die Falle getappt.. oder komm ich da wieder raus? LG Klaus
8 Antworten
Sprich zunächst mit deinem Vermieter über dieses Problem. Biete ihm vor allem an, einen Nachmieter zu suchen - ob er den speziellen Nachmieter dann akzeptiert liegt jedoch im Ermessen des Vermieters. Ich glaube du hast hier nur eine Chance, wenn du versuchst das Problem so zu lösen, dass deinem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht. Ggf. könntest du einen Anwalt befragen hinsichtlich der Klausel mit dem Nachmieter - ob diese womöglich ungültig ist.
Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher.
Die Klausel ist sicher wirksam, da sie nur die geltende Rechtslage widergibt...
Deine Frage ist, wie kommst Du da raus? Ob der Vertrag so rechtmäßig ist, wurde schon ausreichend beantwortet. Wie also raus kommen? 1. Vermieter das Problem schildern und ihm zusagen, dass Du Nachmieter vorschlagen würdest. 2. Ihm etwas anbieten, was sein Risiko abdeckt. (Wenn er mit Dir als Mieter gut gefahren ist, ist jeder Wechsel ein großes Risiko, zumal die Zeit bis zum Eigenbedarf auch nicht mehr lang ist.)
Da kommst du nicht raus bevor die drei Jahre um sind. Nur wenn der Vermieter einverstanden ist kannst du kündigen..
nein, das ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht und dieser ist max. bis zu 4 Jahre wirksam.
Aber weshalb suchst Du nicht das persönliche Gespräch mit dem Vermieter?
Nein, das liest sich nach einem gegenseitigen Kündigungsverzicht, und der ist wirksam. Raus kommst Du da allenfalls, wenn Du einen wirklich guten Grund zur Kündigung hast...
Die ist mit Sicherheit gültig und hätte nicht mal im Vertrag stehen müssen.