Küchenvertrag Kündigen

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Meiner Meinung nach habt Ihr durchaus die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten. Denn Ihr habt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit gegeben, Eure Küche zu liefern. Beide Male hat der Verkäufer es versäumt, die Küche an die richtige Adresse zu liefern. Denn offensichtlich ist der Verkäufer ja lieferfähig, es liegt also keine höhere Gewalt oder sonst ein Grund vor, der nicht vom Verkäufer zu vertreten wäre. Die Ursache einer Nichtlieferung liegt also ganz klar beim Verkäufer selbst. Und er hat es zweimal versäumt, die Lieferung trotz zugesagtem Liefertermin vornehmen zu können.

bei 2 Monaten Wartezeit kannst du mal davon ausgehen, dass diese Küche für Euch gefertigt wurde. Guck mal in den Kaufvertrag, ich denke, ein Rücktritt geht nicht. Vielleicht kannst du einen Preisnachlass für die beiden Urlaubstage heraushandeln.