Lieferverzug, email formulieren?

8 Antworten

Grundsätzlich hat man schon Anspruch auf einen Verzugsschaden, ist im Gegenzug aber auch verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Da es wohl möglich und zumutbar gewesen wäre, in einer Plastikschüssel zu spülen, stünde Euch der Kaufpreis für eine solche Schüssel sowie in gewisser "Nutzungsausfall" (abhängig vom Preis der Küche und der Dauer des Lieferverzuges) durchaus als Schaden zu, aber für ein neues Waschbecken sehe ich schwarz.

Als ich noch keine Einbauküche hatte, habe ich mein Geschirr auch im Bad gespült, allerdings in einer kleinen Kunststoffwanne.

Du kannst keinen Schadenersatz für Deine eigene Dummheit verlangen, wenn Du das Geschirr in einem normalen Waschbecken spürst.

"Ich habe hier eine Dummheit gemacht. Habe Geschirr im Bad gewaschen und dabei einiges zerkratzt. Der Fehler wäre mir nicht passiert, hätten sie die Küche rechtzeitig geliefert. Wären sie vieleicht so freundlich mir den daraus resulitierenden Schaden zu ersetzen."

Kannst ja freundlich anfragen, ob sie Mitleid haben.

Die Schuld für diesen Schaden liegt nicht beim Lieferanten.

Kein Vertretenmüssen, kein Schadenersatz.

...mussten wir das ganze Geschirr im Bad waschen, jetzt hat der Waschbecken im Bad lauter Kratzer etc. Wir möchten Schadensersatz verlangen...

Für die Kratzer im Waschbecken?
Nicht Dein Ernst, oder?

Bonsai82  20.04.2022, 17:49

Und die daraus resultierende Wasserabrechnung möchten wir auch ersetzt bekommen. Aber pronto! xD