FSJ,kündigen,wegen Knochenbruch?
Ich bin noch in der Probezeit im FSJ, und zwar ist mein Fuß angebrochen und gesplittert währendessen war ich beim Arzt im Krankenhaus usw jetzt hab ich erst nächste Woche den Termin zur Besprechung wegen der op im Krankenhaus. Ich hatte eine Woche Urlaub und die darauf folgende Woche würde ich von meinem Arzt krankgeschrieben wegen meinem Fuß, da es dauert bis der Termin ist und ich so nicht arbeiten soll, die Woche drauf hat mir meine Chefin wieder Urlaub gegeben (ohne das ich es verlangt hatte also beide urlaubs Wochen) und jetzt laut meinem Plan muss ich am Montag wieder arbeiten aber mein Arzt sagte ich soll mein Fuß noch schonen bis zu dem Termin im Krankenhaus, der ja am Donnerstag ist, und jetzt meine Frage kann meine Chefin mir kündigen wenn ich morgen wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringe und nach der op wahrscheinlich sowieso 4-6 Wochen krank geschrieben bin?
3 Antworten
Nein kann sie nicht. Du könntest dann gerichtlich vorgehen wenn sie dich wegen einem Krankheitsfall entlässt. Es sei den es ist so wie bei mir, das du deine Tätigkeit in Zukunft Gesundheitlich nicht mehr machen kannst und sich das auch nicht mehr ändert. Das ist aber nur eine Ausnahme. Aber weger einem Beinbruch kann und darf sie dich nicht rausschmeißen.
Wenn Du eine Krankmeldung hast darf Sie Dich rechtlich gesehen nicht so einfach kündigen.
Wenn Du in der Zeit in der Du Urlaub "bekommen" hast auch eine Krankmeldung hattest, dann musst Du rein rechtlich gesehen diesen Urlaub zurückbekommen und ihn zu einem anderen Zeitpunkt nehmen dürfen.
In der Probezeit kannst du ohne Grund gekündigt werden.