Wieviel Miete zusätzlich für Wohnung mit Einbauküche?

4 Antworten

Als ich meine Wohnung das erst Mal vermietet habe, war die Küche recht neu und daher hat meine Mieterin 10 DM/Monat extra bezahlt. Heute nehme ich keinen extra Beitrag, da sie jetzt 15 Jahre alt ist und noch tip top. Trotzdem bin ich dafür verantwortlich, denn geschenkt habe ich sie der Mieterin nicht. Für die Geräte ist der Eigentümer der Küche zuständig, das muss ganz klar definiert werden. Nur meine Waschmaschine habe ich der Mieterin geschenkt, das steht so auch im Übergabeprotokoll (steht im Bad, nicht in der Küche). Daher ist das nicht mehr mein Bier. Für die anderen Küchengeräte bin ich als Vermieterin zuständig. Bei den Möbeln sieht das anders aus. Bei Schäden, die meine Mieterin verursacht hat, ist ihre Haftpflicht zuständig (oder sie zahlt die Reparatur selber), bei Verschleiß bin ich wieder zuständig.

Wer ist für die Reperatur oder Austausch der Geräte zuständig? Vermieter oder Mieter?

Bei sachgemäßer Behandlung,der Vermieter.

Hier kann es zum Streit kommen,ob eine unsachgemäße Behandlung vorliegt!

Meine persönliche Meinung ist:

Es lohnt sich nicht.

Die hohen Anschaffungskosten bzw. Reparaturkosten würde ich niht in Kauf nehmen.

Unter Umständen ist es schwerer die Wohnung zu vermieten,wenn die Mieter schon eigene Geräte haben und zudem will der Mieter meistens seine persönliche Note in der Wohnungsgestaltung geben.

kleeblatt234 
Fragesteller
 27.05.2012, 12:00

Ja, stimmt auch wieder, ich dachte, man könnte einen kleinen Zusatzverdienst draus machen...

johnnymcmuff  27.05.2012, 19:40
@kleeblatt234

Als Vermieter Zusatzverdienst? Das wäre schön. :-)

Wenn etwas nicht in Ordnung ist soll man es am Besten gestern reparieren,aber vorher noch schön die Miete mindern.

Aber wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt kann man Monate hinterher rennen und Räumungsklag erheben.

Wir haben jetzt innerhalb eines Jahres mal eben rund 45.000 € für Reparaturen, ein neues Dach,Wärmedämmung(vom Gesetz vorgeschrieben) und eine Wohnung renoviert, ausgeben müssen.

kleeblatt234 
Fragesteller
 27.05.2012, 23:21
@johnnymcmuff

Ja, muss man alles bedenken! Ich will eine Wohnung kaufen in der bereits eine sehr neuwertige Küche mit allen Geräten drin ist! Wieviel könnte man dann auf die übliche Miete draufschlagen wegen der Küche?

Alles, was in einer Wohnung vorhanden ist, wenn der Mieter sie anmietet, muss der Vermieter in Ordnung halten. Es sei denn, im Mietvertrag werden bestimmte Teile genannt und ausgeschlossen. Z. B. wenn ein Mieter Sachen des Vormieters übernimmt etc. Ich selbst vermiete ohne Möblierung, also auch ohne EBK. Es bringt nichts, nur Ärger. Defekte sind vom Vermieter in der Regel zu zahlen, ggf. Ersatzgeräte einzubauen und es sieht mit der Sauberkeit bei Auszug auch nicht immer korrekt aus.

Es lohnt sich nicht, eine Küche mit zu vermieten.

kleeblatt234 
Fragesteller
 27.05.2012, 11:59

Danke, Erfahrungen anderer sind mir sehr wichtig! Noch eine Frage!

Wenn ich jetzt eine Wohnung kaufe, in der eine neuwertige EBK drin ist, muss ich sie ja mitvermieten! Wieviel würdet ihr dann auf die übliche Miete draufschlagen? ich bezahle die Küche ja über den Kaufpreis mit!