Muss ein Vermieter oder der Mieter die defekte poolpumpe reparieren?

3 Antworten

Also wir haben Ein Reihenhaus  vermietet mit Sauna , Pool usw

Die Dazugehörige Sandfilteranlage wurde von mir im Winter (Winterfest gemacht) Nun hat der Mieter die Pumpe zusammengebaut und sie lief nicht 

nur zum Verstandniss sie läuft schon zieht aber kein Wasser an ich habe sie dann nochmals auseinandergebaut sie läuft jetzt nach ca 4 wochen Ruft mich der Mieter wieder an und beschwert sich das die Poolpumpe kein Wasser zieht  .er kann den Pool nicht nutzen und er bezahlt ja schließlich pünktlich Miete Im Mietsvertrag steht aber das er für die Wartung und Pflege verantwortlich ist

Wie sollen wir uns jetzt verhalten 

Mfg Rene

DerHans  14.08.2015, 10:25

Wenn du ein Objekt incl. Pool vermietest, musst du natürlich auch dafür sorgen, dass dieser Pool betriebsbereit ist. Alles andere hättest du im Mietvertrag explizit benennen müssen.

Wartung und Pflege heißt aber nicht Reparatur

Wonnepoppen  14.08.2015, 10:27

Ich denke Wartung u. Pflege bedeutet, daß der Pool benützt werden kann u. in gewissen Abständen die Wartung gemacht wird? 

also müßtest du erst  dafür sorgen, daß die Pumpe einwandfrei läuft!

Steht die Nutzung dieses Pools in deinem Mietvertrag? Oder wird nur geduldet, dass du ihn auch benutzen darfst? Im zweiten Fall ist es Sache des Eigentümers ob er die Pumpe überhaupt reparieren lässt

Wonnepoppen  14.08.2015, 10:23

Die Frage wurde vom "Vermieter " gestellt!

Wonnepoppen  14.08.2015, 10:28
@DerHans

Lies bitte unter der Frage die Antwort des Frage Stellers!

Wonnepoppen  14.08.2015, 10:29
@Wonnepoppen

Sehe inzwischen, daß du es bereits getan hast!

Gehört der Pool zur Mietsache?