Küche gehört Vermieter, darf man sie umgestalten?

4 Antworten

  1. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter kannst Du nur etwas ändern, was Du rückstandsfrei wieder rückabwickeln kannst.

  2. Damit kommt Klebefolie nicht in Frage: Die bekommt man nie wieder komplett runter, bzw. bleiben immer Kleberreste zurück. Um die zu entfernen, braucht man aggressive Mittel, die dann naturgemäß auch die dekorierten Flächen angreifen.

  3. Es gibt im Baumarkt für Fenster Folien, die ohne Kleber angebracht werden. Dazu muss man die Fensterscheiben nur nass machen und dann die Folie (nachdem man sie vorher richtig zugeschnitten hat) auftragen: Oben anfangen und dann runterwischen. Das hat zum Vorteil, dass man beliebig oft wiederholen kann (wenn man schief angebracht hat) - und eben bei Auszug alles abnehmen kann.

Wenn man es wieder zurückbauen kann ohne dass Schäden enstehen,kannst Du es machen.

Vorsorglich einfach mal den Vermieter ansprechen.

Sprich es doch einfach mit dem Vermieter ab, was ist daran so schwierig oO?

SultanMatratze 
Fragesteller
 01.04.2012, 23:36

ich will mich erst mal informieren bevor ich den anspreche, logisch oder?

Julschen89  01.04.2012, 23:38
@SultanMatratze

Hm, eigentlich sollte man doch wissen, dass man das Eigentum von Anderen nicht einfach verändern kann. Mit Folien, die man später nicht bemerkt, kein Problem, wenn dir das gefällt... Wenn du mehr verändern willst, sprich mit dem Vermieter drüber.

SultanMatratze 
Fragesteller
 01.04.2012, 23:43
@Julschen89

sind denn folien rückstandslos abziehbar? da war ich mir eben sehr unsicher. ist ja klar, dass man sowas nicht macht, deswegen hätte ich sie jetzt auch nicht gestrichen, wie mir unter anderem geraten wurde.

Julschen89  01.04.2012, 23:46
@SultanMatratze

Hm... Das kommt sowohl auf das Material der Folien als auch auf die Materialen des Untergrunds an. Da fragst du am besten direkt dort nach, wo du diese Folien kaufen würdest oder probierst ein kleines Stück Folie an einer unauffälligen Stelle mal aus, lässt es ne Weile dran und ziehst es dann ab.

SultanMatratze 
Fragesteller
 01.04.2012, 23:48

Du darfst anderer Leute Eigentum ohne deren Einwilligung nicht dauerhaft verändern.

Rückstandlos wieder ablösbare Folie ist poblemlos.

SultanMatratze 
Fragesteller
 01.04.2012, 23:35

wo gibts das?