Kriegt man, wenn eine Ehe annulliert wurde eine Bestätigung darüber?

6 Antworten

damals fragte mich ein süßer Mann, ob wir heiraten sollen. Ich unterzeichnete auch was und er auch. Dann kam ein Streit. Und er sagte mir dann er hätte die Ehe annullieren lassen. 

Klingt als wäre eine Annullierung bei euch gar nicht möglich.

* Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn

  • beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
  • einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
  • einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
  • einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
  • ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
  • die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.

Wenn mein Freund von damals nur sein Wohnort angegeben hat, kriege ich dann Kenntnis darüber ?

Man muss BEIDE Wohnorte, sowie vollständigen Namen angeben. Gefunden werden kann man also.

Und er sagte mir dann er hätte die Ehe annullieren lassen. 

* Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Habe beim Standesamt nachgefragt telefonisch. Das Standesamt sagte nein. Die Polizei sagte mal ja. 

Ja / Nein zu was denn genau?

Also so wie ich das sehe ...

  1. Es lag kein Grund für eine Annulierung vor.
  2. Du hättest befragt werden müssen, wodurch du auch davon erfahren hättest.
  3. Die Zeit dafür ist abgelaufen.

* https://www.scheidung.org/ehe-annullieren/

Das Standesamt sagte telefonisch, dass ich nicht verheiratet bin und die Polizei behauptete das ich verheiratet bin.

danke für die Antwort 👍🏻🤗

@Toemmchen14

Eigentlich müsste das Standesamt es wissen. Aber ich würde vll nochmal ins Bürgerbüro, ich glaube da müsste es stehen.

@Loka95

Habe den Standesamt geschrieben. Die haben nicht mal geantwortet.

@Toemmchen14

Ist häufig so, bei Ärzten oder irgendwelchen Behörden kommt das schnell vor das die Mail untergeht. Geh halt hin zum Bürgerbüro.

Ich unterzeichnete auch was und er auch.

Wo hast du was unterzeichnet? Wart ihr auf dem Standesamt? Dann hättest du eine offizielle Heiratsurkunde und hättest das auch beim Arbeitgeber angeben müssen.

Wir sind hier nicht in Amiland, wo man immer und überall heiraten kann und wo man eine Ehe auch wieder locker annullieren lassen kann

Ich habe einer Dame was unterzeichnet da war ich 17 Jahre alt. Mein damaliger Freund meinte zu mir, dass er das schon macht. Das die für ihn eine Ausnahme machen würden und er schon gefragt hat. Dann kam ein Streit und er sprach davon das er alles wieder annulliert hat und wir nicht mehr verheiratet sind. Gesehen habe ich von alldem nie was.

@Toemmchen14

Da hat dich aber einer vollkommen verarscht- bist du wirklich so "blond"?

Minderjährige können überhaupt nicht heiraten. Wo war die schriftliche Einwilligung deiner Eltern?

Und seit 2017 ist eine Ehe mit minderjährigen komplett verboten -auch wenn die Eltern dafür gewesen wären

@Krawallbotz

Ich war jung und verliebt ohne Ende. Er hat es plausibel erklärt. Habe ihm vertraut

@Toemmchen14

Also....du warst definitiv NIE verheiratet .....

@Krawallbotz

Sehr gut, danke. Hatte schon Panik.

Es ist so damals fragte mich ein süßer Mann, ob wir heiraten sollen. Ich unterzeichnete auch was und er auch.

Ernsthaft?! Warst du besoffen, oder was?

Wenn die Ehe offiziell annulliert wurde, bist du nicht mehr verheiratet. Die Antwort des Standesamts ist richtig.

Wenn die Ehe offiziell annulliert wurde

Nur wird das vermutlich nicht der Fall sein, da höchstwahrscheinlich kein Grund dafür vorlag.

Nein, ich war als 17 Jährige übertrieben verliebt in einen Polizisten. Wir kannten uns lange, waren verliebt und wollten heiraten. Er machte es möglich beim Standesamt. Nach einem Streit machte er es ungültig und sagte mir das.
Das war schlimm für mich. Vorallem weil ich übertrieben verliebt war.

Es ist so damals fragte mich ein süßer Mann, ob wir heiraten sollen. Ich unterzeichnete auch was und er auch.

Wo hast Du etwas unterschrieben ?

Dann kam ein Streit. Und er sagte mir dann er hätte die Ehe annullieren lassen. 

'Ehen kann man - meines Wissens - nur bei kirchlichen Trauungen annullieren lassen, wenn sie z.B. nicht vollzogen wurde. Dann könnte man erneut kirchlich z.B. katholisch, heiraten ... dort gilt: "bis dass der Tod Euch scheidet"

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https://www.advoscheidung.de/faq-scheidung/ehe-annullieren/ Ehe annullieren Frist: es gibt keine Eheannullierung und daher keine Frist Rechtsirrtum: Hochzeit annullieren bei kurzer Ehe

Fakt ist: Es gibt keine Annullierung der Ehe in Deutschland und es gehört daher zu den großen Rechtsirrtümern im Scheidungsrecht, dass bei einer Trennung kurz nach der Hochzeit die Ehe innerhalb eines Jahres oder einer Frist von einem Monat, 14 Tagen oder 24 h wieder annulliert werden kann. Selbst wenn Sie sich am Tag Ihrer Hochzeit trennen, muss in der Regel das Trennungsjahr abgewartet werden, um die Voraussetzungen der Scheidung zu erfüllen. Eine Widerrufsrecht für die Heirat innerhalb einer bestimmten Frist gibt es nicht. Man kann nicht die Ehe annullieren lassen oder diese beim Standesamt widerrufen. Auch wer frisch verheiratet ist, muss daher in der Regel das Trennungsjahr abwarten, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Eine Scheidung kurz nach der Hochzeit gibt es ohne Trennungsjahr nur bei Vorliegen von Härtefallgründen.

Dann hoffe ich mal das er mich nur verarscht hat damals und ich hoffe nicht verheiratet bin. Ich habe auch nie wieder was von ihm gehört.

Wenn das Standesamt sagt, Du bist nicht veheiratet, dann bist du das nicht. Du kannst einen Auszug aus dem Familienregister anfordern, da steht es auch drin.

Die Polizei kann Dir da aber eigentlich nichts relevantes sagen, darauf würde ich mich nicht verlassen.