Kontopfändung trotz Zahlung rechtens?

6 Antworten

Gehe zum Amtsgericht und beantrage da beim Rechtspfleger eine "einstweilige Verfügung" zwecks Freigeabe Deines Kontos, als Eilantrag. Nehme aber alle dafür vorhandenen Unterlagen (Kopien) mit. Mache auch,, egal ob nachträglich und sinngemäss, Notizen der Telefongespräche. Ein Richter entscheidet dann.

Nein, dass ist nciht rechtens. Gehe am Montag früh mit Deinen Unterlagen zur Rechtsauskunft des Amtsgerichts, denn Du hast nun Schadenersatzansprüche.

Der Gläubiger weiss, dass er einen Fehler gemacht hat udn hat diesen unverzüglich zu korigieren.

Ja, das denke ich nämlich auch. Das ist aus meiner Sicht ein Verschulden des Gläubigers. Er hätte direkt nach der Zahlung alle eingeleiteten Maßnahmen zurücknehmen müssen, zumal ich das mit einem Schreiben auch so erbat. Nachdem ich dem Gläubiger letzte Woche telefonisch mitteilte, dass aus meiner Sicht ER fehlerhaft gehandelt habe, bezog er sich darauf, dass es ja schließlich mein Verschulden war, die Sache so lange zu verschleppen und schließlich ja nun auch noch die Gerichtsvollzieherkosten pp. entstanden seien. Aus meiner Sicht wären die aber verhindert worden, hätte der Gläubiger seine Maßnahmen zurückgezogen bzw. gar nicht erst veranlasst nach bereits erfolgter Zahlung. Ich arbeite ja in einem Anwaltsbüro, mir ist es nur nicht so sonderlich angenehm, mit diesem ja doch sehr privaten Problem dort einen der Anwälte zu befragen...

Heute kannst du nix mehr machen, musst wohl warten bis Montag, denke dann ist das Konto wieder frei gegeben. Wenn nicht, lass dir von der Bank per Fax uch eine Freigabe zukommen und geh damit zur Bank. Sag dem Gläubiger er soll der Bank auch mitteilen das es ein Fehler ihrerseits war, sonst kann es dir passieren das dein Dispo(wenn du einen hast) oder gar das ganze Konto gekündigt wird.

wenn Du die gesamte Forderung bereits beglichen hast, dann hast Du einen Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels; diesen hätte Dir die Gläubigerin bereits nach der Bezahlung unmittelbar aushändigen müssen; es kann sein, dass die Gläubigerin dem Anwalt Deine Zahlung nicht mitgeteilt hast; nimm Deine Belege und geh am Montag zum Amtsgericht und lass Dir erst mal eine Freigabe Deines Kontos geben; beantrage gleichzeitig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Vorlage der Zahlungsbelege;

ja leider, es liegt aber auch viel an den Banken, die lassen sich Zeit mit der Bearbeitung und Freischaltung des Kontos, bis zu 14 Tagen...

2 wochen dürfen die das aber nicht!!! Die müssen sofort das Konto wieder freigeben wenn der Gläubiger das tut.

@stef1601

die begründen das aber mit der Bearbeitung,was willst du denn dagegen machen...