Kriegen Teilzeitkäfte auch Wohngeld? Würde es sich lohnen in meinem Fall Wohngeld zu beantragen oder verdiene ich garantiert zu viel um es zu versuchen?

3 Antworten

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Abschlag für normalen Haushaltsstrom und Heizkosten werden nicht berücksichtigt, zumindest bei Strom bin ich mir da ganz sicher, bin nicht auf dem neusten Stand, aber früher wurden Heizkosten nicht berücksichtigt.

Auf jeden Fall würdest Du über ausreichend Mindesteinkommen verfügen, um ggf. Wohngeld erhalten zu können, aber dann würde man dich sicher fragen warum nur Teilzeit und ggf.die Erhöhung deiner Arbeitszeit von dir fordern.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, da kannst Du dir ja einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Könntest es bei wenig oder gar keinen Anspruch dann nur noch mit einem ALG - 2 Antrag beim Jobcenter versuchen, aber auch da würde bei einer evtl. Bewilligung früher oder später die Frage kommen und eine höhere Arbeitszeit von dir gefordert, wenn Du keinen wichtigen Grund dafür hast.

Aber wenn ich von den 600 Euro angenommen einen Abschlag für normalen Haushaltsstrom von 50 Euro abziehe und auf 550 Euro Warmmiete käme, würde es mit einer Aufstockung vom Jobcenter auch eng.

Denn zu den 550 Euro kämen derzeit noch 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, wenn dir nicht noch evtl.ein Mehrbedarf zusteht und dann würdest Du angenommen auf einen Bedarf von um die 1000 Euro kommen.

Nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll blieben dann von deinem Nettoeinkommen voraussichtlich um die 1000 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig.

Könnte also nur dann einen Anspruch geben, wenn das anrechenbare Einkommen geringer als dein Bedarf wäre.

isomatte  16.06.2022, 10:47

Danke dir für deinen Stern !

Es kommt bei dem Wohngeld auf 3 Kriterien an:

  1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  3. Höhe der zuschußfähigen Mietzahlung bzw. bei Eigentum die Höhe der Belastungen

Infos findest du hier in dem Link: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/BE/L100108_120656/11

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wirst entweder keinen oder nur einen geringen Anspruch haben. Und man wird dich fragen warum du nur Teilzeit arbeitest und dich ggf. auffordern deine Arbeitszeit zu erhöhen.