Wohngeld trotz Privatinsolvenz?

2 Antworten

1.800,- netto - 532,- Kindesunterhalt - 57,30 Pfändung = 1.205,70 -600,- Miete kalt = 605,70.

Nun willst Du erklären, dass Deine Wohnung Nebenkosten von 405,- Euro hat?

Natürlich kannst Du Wohngeld beantragen. Könnte auch klappen.

Praktischer wäre aber, wenn Du eine preiswertere Wohnung suchst.

Wohngeld wird auf der Basis deines Bruttolohns berechnet, dieser wird um die Werbungskosten und den pauschalen Abzug bereinigt und zu deiner Bruttokaltmiete, max. aber dem Miethöchstbetrag ins Verhältnis gesetzt. Bei deinem Brutto würdest du kein Wohngeld kriegen.

Aber, du kannst bei der Berechnung des Einkommens gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen in nachgewiesener Höhe bis max. titulieren Betrag absetzen. Wenn du sie nachweislich - per Kontoauszug - zahlst. Es könnte daher sein, dass dir dadurch doch ein minimaler Leistungsanspruch entsteht.

Deine sonstigen Zahlungsverpflichtungen interessieren die Wohngeldbehörde nicht.