Krieg ich bei Verstoss gegen Markenschutzgesetz einen Eintrag im Strafregisterauszug?

3 Antworten

Nein, ein Eintrag in das Strafregister (Bundeszentralregister) erfolgt nur, wenn Du vorbestraft bist; also bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe ab 3 Monate.

Eintragungen ins Bundeszentralregister erfolgen in dem Fall nur, wenn vor Gericht eine Strafe ausgesprochen wurde oder ein Strafbefehl verhängt wurde.

Bei dir wirds nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen sein.

Also wird nichts eingetragen?

Was genau war das für eine Buße?

Was hat ein Anwalt damit zu schaffen, hat er den Markeninhaber vertreten? Was für eine Ware war das? Welche Menge? War das gewerblich oder privat?

Der Anwalt hat Louis Vuitton vertreten. Es war etwas kleines für privaten Zweck. Die Busse war 900.- aber konnte verhandeln auf 600.- haha. Wird das eingetragen?

@teddyinhouse

Was für eine Buße? Wer hat Die von Dir verlangt? Der Zoll?

Nein der Anwalt. Die Busse solle sich aus der Arbeit vom Anwalt und den Vernichtungskosten vom Zoll etc zusammensetzen.

@teddyinhouse

Dann hat das ganze mit dem Strafregister nichts zu tun.