Wie hoch Strafen bei Replikaten?

4 Antworten

Ja und Nike ist da ganz rigoros.

Zur Info:

Der Zoll sendet Produkte, die mutmaßlich Plagiate sind, dem Originalhersteller zu (oder Fotos von den Produkten). Bestätigt der Originalhersteller, dass es sich um eine Fälschung handelt, vernichtet der Zoll das Produkt.
Außerdem wird der Originalhersteller den Käufer möglicherweise abmahnen, was mit einer Kostennote von mehr als 1.000 Euro verbunden sein kann. Für eine gewerbliche Markenrechtsverletzung stehen 3 Jahre Gefängnis auf dem Spiel.
Vergleichsweise streng sind nach Erfahrungen von Christian Solmecke die Markenhersteller Louis Vuitton und Nike

(Auszug aus: https://www.paketda.de/zoll/paket-beschlagnahmt.html)

Wenn Du nur eines bestellst, dann gibt es keine Strafe. Allerdings kann sein, dass Du die Vernichtung zahlen musst. Und natürlich bist Du das Geld für die Schuhe los.

Kann sein, dass Dir der Markeninhaber denn eine Unterlassungsklage unterschieben will. Hier gehen die Meinungen auseinander, ob das zulässig ist. Ich denke nicht, da keine Markenrechtsverletzung vorliegt und nicht gewerblich gehandelt wurde. Wenn Du aber mehr als ein Paar bestellst, dann wird es kritisch.

Ich denke Mal es kommt auf den Einzelfall drauf an.

Wer sich ein paar bestellt wird nicht gleich erschossen.

Wer allerdings Container weise kauft um sie gewerblich weiter zu verkaufen dürfte hier sehr hohe strafen erwarten.