Kreditkarte vom Partner benutzen

9 Antworten

weil da sind ja am Geldautomaten immer Kameras und dann sehen sie ja dass das nicht meine Freundin ist wo die Kreditkarte nutzt.

Und? Hat deine Freundin beim Kartenantrag ein Passfoto mitgeschickt? Ich denke nicht...

PS: Beachte dass bei Bargeldauszahlungen happige Zinsen fällig werden, die sofort ab Zeitpunkt der Auszahlung laufen. Daher so bald wie möglich wieder Guthaben auf die Karte einzahlen.

Margita1881  22.12.2014, 12:52

dass durch die Abhebung das Konto ins Minus geht, kann ich nirgends lesen

jottlieb  22.12.2014, 16:54
@Margita1881
dass durch die Abhebung das Konto ins Minus geht, kann ich nirgends lesen

Ernsthaft? Und was ist mit dem hier: https://www.gebuhrenfrei.com/Preisverzeichnis/

Sollzins bei Bargeldabhebungen, 22,90 % p.a. Effektivzins ab Transaktionstag, nominal pro Monat 1,73 %

Solange ihr euch einig seid bestehen keine Bedenken. Du handelst mit Erlaubniss, was soll da passieren?

Du darfst die Karte zum Geldabheben nutzen, wenn sie es Dir erlaubt hat. Das gilt nicht als Überlassung. Erst wenn Du damit im Laden zahlen würdest oder diese ständig für Dich nutzen würdest wäre dies ein Geldwäscheproblem, weil Du theoretisch Ihr Konto nutzen würdest.

Aber achte darauf, Sie muss es Dir erlaubt haben!

Wenn die Karte nicht gesperrt wurde (verloren/gestohlen), brauchst du die Kameras am Geldautomaten nicht zu fürchten, du bist kein "unbefugter Nutzer". Übertragen wird eine Kreditkarte, wenn der Inhaber insgesamt wechselt, also jemand verschenkt seine Karte oder verkauft sie und übergibt sie auf Dauer - das ist nicht möglich, denn die Karte ist personifiziert. Was deine Freundin macht, sie verleiht ihre Karte. Das wird tausendfach gemacht, z.B. der Vater verleiht seinem Sohn seine Karte, der Ehemann seiner Ehefrau usw. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Kreditkarte heißt es dazu:

...um diese und die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Sie sollten Ihre Karte so sorgfältig wie Bargeld behandeln. Verleihen Sie Ihre Karte nicht an Dritte. Bitte halten Sie Ihre PIN jederzeit geheim und schreiben Sie diese nicht auf.

Dort steht nicht "Sie müssen... Sie dürfen nicht...", sondern es sind Soll-Anweisungen und Bitten. Trotzdem benutze ich keine fremden Kreditkarten als "befugter Nutzer" (außer im Nofall zugunsten des Inhabers, wenn er z.B. im Krankenhaus liegt und ich für ihn Geld abheben soll) , weil ich später im Streitfall seine Erlaubnis nicht nachweisen kann.

Rolf42  22.12.2014, 19:31

Die Advanzia-Bank ist in diesem Punkt etwas deutlicher:

Sie (die PIN) ist streng geheim zu halten (...) Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer PIN (...) erlangt.

https://www.gebuhrenfrei.com/AGB/

Monxxos  22.12.2014, 21:23
@Rolf42

Tatsächlich. Ich lese da:

9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers:
... Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen stellen wir Ihnen eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung. Sie ist streng geheim zu halten ... Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer PIN ... erlangt.

Das sind Muss-Vorschriften, Nichteinhalten ist eine vertragliche Pflichtverletzung. Diese hat dann die Freundin begangen, nicht der Fragesteller. Für ihn ändert sich allerdings nichts, er ist ein "befugter Nutzer", wenn überhaupt, dann könnte die Freundin von der Advanzia einen Rüffel bekommen.

Also bei uns gab es noch keine Probleme