Kratzer am Auto & kaputter Gurt?

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Hallo CupcakeAnna,

eine Anzeige wegen Sachbeschädigung würde ihm Garnichts bringen, denn allenfalls könnte man Dir hier eine leichte Fahrlässigkeit unterstellen, denn Du konntest ja nicht wissen, dass der Gurteinzug, der normalerweise den Gurt an den korrekten Ort zurückführt nicht richtig geht.

Im Bezug auf den Schadenersatz, ist seine Versicherung nicht für die Zahlung zuständig. Für solche Fälle hast Du (oder zumindest solltest Du) eine private Haftpflichtversicherung haben, die dann eintritt, wenn Du bei ANDEREN Personen einen Schaden (was ja passiert ist) anrichtest.

Ich kann mir allerdings durchaus denken, dass diese feststellt, dass Du gar nicht für den Schaden verantwortlich bist, da der Fahrzeughalter einen Gurt verwendet hat, bei dem die Aufrollautomatik nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke Danke Danke :)

also kann ich alles auf mich beruhigt zukommen lassen, dss eine ist nur, ich bin noch bei meiner Mutter versichert & weiß deshalb nicht ob wir eine Haftpflicht Versicherung haben.. aber die hat eh fast jeder, was soll ich deiner meinung nach tun?

auf mich zukommen lassen & abwarten?

@CupcakeAnna

Wenn Deine Mutter Haftpflichtversichert bist und Du wiederum über sie versichert bist, würde ich der Versicherung mitteilen, den Schaden melden und Dich beraten lassen, inwiefern Du überhaupt haftbar für den geschilderten Sachverhalt bist.

Damit bist Du doppelt abgesichert.

  1. kommst Du somit der Pflicht nach, Schäden umgehend Deiner Versicherung zu melden und

  2. wird Dich der Versicherungsmensch Deiner Mutter kostenlos beraten, inwiefern Du überhaupt verpflichtet bist einen Schaden zu begleichen, der durch einen defekten Gurt verursacht wurde.

Und jetzt das ganze mal auf Deutsch ....

Ein eig guter freund hat behauptet > das ich beim zumachen der Autotür> e diese nicht ganz zugemacht habe & dabei den Gurt eingezwickt habe. Mich regt das total auf weil ich weiß das ich es nicht war, denn wenn eine türe nicht richtig geschlossen ist, hört man dass ja bei einem Auto & sieht es ja auch sofort. So er verlangt jz Schadenersatz,da ich mi weigere würde ich von euch gernd wissen was passiert falls er (was mir eig egal ist) eine Anzeige wegen Beschädigung fremdem Eige tums macht ob er damit durchkommt, immerhin kann er nicht beweisen dass ich es nicht war, ich auch nicht wirklich aber naja.. 2te frage is: wnn er auf di anzeige verzichtet & dass durch die versicherung macht, zahlt das (m)eine Versicherung überhaupt & warum geht er nicht zu seine? ich glaube kaum das das Eisen des gurtes so schnell bricht & gleichzeitig ein kratzer entsteht & gegen kratzer gibt es doch lackstifte? & der gurt wird ihm sein bankkonto auch nicht leeren nicht? bitte auf antwort der 2 fragen & um Rat & euren Gedanken..

Interpunktion und Ausdruck habe ich jetzt mal nicht berücksichtigt!

kann er nicht beweisen dass ich es nicht war,

Er muss nicht beweisen, dass du es nicht warst!

Deine Versicherung wird es nicht zahlen, da dazu die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden muss.

der gurt wird ihm sein bankkonto auch nicht leeren nicht?

Die Schadenhöhe ist egal, wenn du den Schaden verursacht haben solltest, bist du auch bei 1 EUR Schaden zum Schadenersatz verspflichtet.

In dem von CupcakeAnna genannten Sachverhalt hat die Vollkaskoversicherung nichts mit der Zahlung zu tun. Es handelt sich bei dem Schaden, weder um einen Unfall, noch Vandalismus.

Genau für solche Fälle, nämlich dass man einen Schaden bei einem Anderen verursacht ist die private Haftpflichtversicherung da.

Im übrigen könnte man CupcakeAnna allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit vorwerfen. Inwieweit man überhaupt bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzpflichtig ist, könnten hier sicherlich User aus der Versicherungsbranche besser als ich beantworten.

Aber ich bin der Meinung, dass CupcakeAnna gar keine Schuld trift, da der Halter des Fahrzeuges einen Gurt mit defekten Rückholsystem eingesetzt hat, denn anders kann es eigentlich nicht passieren, dass das Gurtschloss in der Tür verbleibt. Solche Gurte zu verwenden ist an sich vom Halter des Fahrzeuges schon fahrlässig, da dieser Gut wohl kaum geeignet ist, fest am Körper anzuliegen und somit einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Insofern, trift wohl eher den Fahrer eine Schuld, als die Person, die auf dem entsprechenden Sitz gesessen hat.

Hinzufügen möchte ich bei dieser Gelegenheit, dass sich die Vollkasko Versicherung wenn sie denn zahlen würde, das Geld auf jeden Fall vom Verursacher des Schadens zurück holt, wenn dieser bekannt ist

@TheGrow

könnten hier sicherlich User aus der Versicherungsbranche besser als ich beantworten.

Jetzt verrate ich dir mal als Versicherungskauffrau (IHK), dass die Private Haftpflichtversicherung diesen Schaden mit der Begründung "Nutzung und Gebrauch von Kfz" ablehnt (zu näheren Hintergründen liest du mal bitte deine AVB der Privaten Haftpflichtversicherung - schau dazu auch mal unter dem Begriff Benzinklausel ins I-Net). Demzufolge wird dieser Schaden, da Schaden am eigenen Auto, nunmal nur über die Vollkaskoversicherung (Alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch diejenigen, welche durch eigenes Verschulden verursacht wurden, werden von der Vollkasko-Versicherung ersetzt. aus dem I-net) noch abrechenbar sein. Da hier der Gebrauch des Kfz vorliegt, ist der Schaden wie ein Eigenschaden zu behandeln, da der Fahrer ja mit der Benutzung einverstanden war und mit Schäden rechnen musste.

Die Einschätzung der Fahrlässigkeit und des Verschulden kann kaum ein Versicherungskaufmann /-frau mit diesen spärlichen Angaben machen ... dazu bedarf es einen Schadensachbearbeiter oder Gutachter mit mehr Informationen!

Auf solche feunde kannst Du getrost verzichten..

Ich hab noch nicht gesehen das ein eingeklemmter Gurt duch eine Türe Schaden genommen hat zumnindest nicht in den letzen dreissig Jahren.. Das ein Gúrtschloss mit ca 4 mm Matrerialstärke durch ein Blechkarrosserieteil das gerademal 1 mm dick ist beschädigt werden könnte ist auch schwierig nachzuvollziehen und wenn der Rückzug des Gurtes nicht korrekt Fúnktioniert dann ist das nicht das Problem eines Beifahrers sondern des Fahrzeughalters. Lehn dich entspannt zurück den nur unter nachweislichem Vorsatz wird das Schadenersatzpflichtig ,. ich würde mal meinen Freundeskreis überprüfen... Joachim

Dankeschön! :D

glaub mir das hab ich :)

@CupcakeAnna

da ich ihm deine nachricht teilweise geschickt habe kam dies zurück:

also ist es meine Schuld das sie nicht nachsehen kann ob der Gurt eingezogen ist oder nicht und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Seien Sie mir nicht böse aber ich habe ungefähr eine Ahnung davon was kaputt werden kann wenn Metall auf Lack trifft und die Lackschicht ist nur ein paar Zehntel Millimeter dick, wenn überhaupt. Und da das Metall des Gurtes härter ist als die Lackschicht kann sowas passieren vor allem wenn mit der enormen Kraft einer Tür Druck ausgeübt wird und ich sehe nicht ein das ich oder meine Versicherung für den Schaden aufkommen muss.

aber ehrlich gesagt glaube ich eher einem erfahrenen menschen als einem 19jährigen, danke nochmals :)

Wenn du sein Eigentum tatsächlich beschädigt hast, hat er natürlich Anspruch auf Entschädigung. Das müsste er aber beweisen.Dass er das behauptet, reicht natürlich nicht aus.

Wenn du eine Haftpflichtversichrung hast, wird diese die Rechtslage prüfen und einen unberechtigten Anspruch zurück weisen. (auch vor Gericht). Wenn der Anspruch berechtigt ist, zahlt sie ihm die Zeitwertentschädigung.

Hallo

Das gurtschloss kann nicht brechen durch die Tür

Gruß mike