Krankschreibung Filialleitung verlangt Duplikat per Foto?

7 Antworten

mehr als die Info das Du arbeitsunfähig geschrieben bist und wie lang, ist alles was die FA anzugehen hat.

Eine Kopie des Teils des gelben Zettels, auf dem der Befund steht, geht sie nichts an. Dürfen sie gar nicht von Dir verlangen.

verlangen kann SIE viel, du hast die FA telefonisch informiert und die AU per Post hingeschickt , das sollte völlig ausreichend sein. 

Oder sehr ich da was falsch ?

Nein, das siehst Du richtig. Du hast auch alles richtig gemacht.

Du hast Dich arbeitsunfähig gemeldet und dem AG die AU-Bescheinigung zukommen lassen. Das schreibt der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz vor und Du hast Dich daran gehalten.

Die Diagnose geht weder den AG noch Deine Vorgesetzte (Filialleitung) etwas an. Weil sie kein Recht auf diese Auskunft haben, steht ja auf der AUB nur ab wann und bis "voraussichtlich" wann der AN arbeitsunfähig ist.

Hier mal was zum nachlesen und evtl. der neugierigen Dame mal vorlegen:

https://www.merkur.de/leben/karriere/krankheit-was-chef-wissen-darf-3755402.html

 

Guten morgen, also das Duplikat kann die Cheffin nicht verlangen, wo die Diagnose drauf steht, was Du hast. Aber die Krankschreibung selber kann der Chef oder Cheffin verlangen. Die Krankschreibung muss spätestens am 3. Werktag eingegangen sein. Zum Beispiel der Arzt schreibt Dich am Freitag krank., dann sollte die Krankmeldung spätestens am Montag vorliegen. Eine Krankschreibung sollte man nie normal weg schicken, sondern mit Einwurfschreiben oder mit Einschreiben weg schicken. Sonst kann noch der Arbeitgeber behaupten, er hat die Krankmeldung gar nicht bekommen. Die Krankmeldung ist wichtig, nicht die Diagnose, die Diagnose ist meistens mit Ziffern bezeichnet z.Beispiel, 33.1 Depresionen oder 22.4 Erkältung, dass geht dem Arbeitgeber nichts an. Wichtig ist nur das die Krankmeldung beim Arbeitgeber und die vorrausichtliche dauer.

Lieben Gruß Jürgen W.

Der Abschnitt des Krankenscheines der dem Unternehmen zusteht ist als  solches gekennzeichnet.Auf mehr haben sie kein Anrecht und du brauchst dich da auch nicht zu äußern.
Du hast nur dafür Sorge zu tragen,das  deine Krankschreibung innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitgeber ist.
Da du den Schein bereits abgeschickt hast ist die Forderung nach einem Foto hinfällig.

Seafunks89  19.07.2017, 21:17

Wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders drin steht sind die 3 Tage richtig.

Wohl gemerkt am 3ten tag der krankmeldung hat der Krankenschein beim ag vor zu liegen. 

Es kann aber auch im Arbeitsvertrag anders vereinbart sein. Dann ist sogar gültig, wenn da steht das man die am Tag der krankmeldung vorlegen soll.

Familiengerd  19.07.2017, 22:44
@Seafunks89

Dann ist sogar gültig, wenn da steht das man die am Tag der krankmeldung vorlegen soll.

Ganz sicher nicht!

Der Arbeitgeber kann verlangen, dass eine Krankschreibung schon für den 1. Krankentag vorgelegt wird (statt - wie nach dem Gesetz - ab dem 4. Krankentag).

Er kann aber nicht verlangen, dass die Krankschreibung schon am 1. Krankentag vorgelegt wird! Da muss er schon die postüblichen Laufzeiten bei postalischer Zustellung hinnehmen, weil er nicht erwarten kann, dass ein Arbeitsunfähiger (oder jemand sonst) ihm die Krankschreibung schon am 1. Tag vorbeibringen kann!

Familiengerd  19.07.2017, 22:48
@Seafunks89

Wohl gemerkt am 3ten tag der krankmeldung hat der Krankenschein beim ag vor zu liegen.

Das ist falsch, wenn es um die gesetzliche Bestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG geht.

Danach muss eine Bescheinigung dann, wenn die Erkrankung länger als 3 Kelendertage dauert, am nächsten darauf folgenden Arbeitstag vorgelegt werden.

Familiengerd  19.07.2017, 22:52

@ Petr501:

Du hast nur dafür Sorge zu tragen,das  deine Krankschreibung innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitgeber ist.

Wo soll das denn wohl so stehen?!?!