Krankmeldung trotz freier Tage?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, Du hast Freizeitausgleich und keinen Urlaub.

Dann ist es richtig, dass Du auch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Stunden vom Stundenkonto abgezogen und bezahlt bekommst (Entgeltausfallprinzip). Du brauchst deshalb den AG jetzt noch nicht zu informieren, da Du ja noch gar nicht weißt, ob Du am Montag noch arbeitsunfähig bist.

Sollte es Dir am Montag noch nicht gut genug gehen um zu arbeiten, melde Dich unverzüglich beim AG ab und geh dann zum Arzt. Arbeitsrechtlich gesehen bist Du am Montag dann den ersten Tag arbeitsunfähig den der AG lt. Entgeltfortzahlungsgesetz zu bezahlen hat. Wenn Du in Deinem Betrieb erst nach dem dritten Tag eine AUB brauchst, reicht auch ein Anruf und Du musst nicht zwingend zum Arzt um eine AUB zu bekommen. Wenn Du aber jetzt schon mehrere Tage krank bist und noch nicht beim Arzt warst, wäre es für Deine Genesung besser, Du würdest dort mal hingehen.

Gute Besserung.

PflegerKrank 
Fragesteller
 27.02.2015, 14:40

Vielen dank für die Antwort. Sie trifft es ziemlich genau.

Ich bin selbst krankenpfleger und wie ja bekannt ist, therapieren sich Menschen die im Gesundheitswesen arbeiten lieber selber ;) Nein Spaß beiseite. Es ist ja schon deutlich besser nur hat mich die Frage einfach interessiert. Vielen Dank für die Antwort.

Hexle2  19.03.2015, 05:20
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Wenn Du krank bist, dann gehe doch zum Arzt und lass Dich krank schreiben, wenn nicht dann ab wieder arbeiten gehen. Der Arzt wird Dich fragen ab wann Du eine Krankmeldung brauchst .

Dass man erst nach dem dritten Tag eine Krankmeldung braucht ist ein Mythos. Viele Arbeitgeber verlangen (zu Recht!) schon für den ersten Tag eine Krankmeldung. Vielleicht solltest Du Dich erstmal informieren, ob das bei euch auch so ist.

Die Krankmeldung bräuchtest Du dann erst für den Montag, wenn du die letzte Woche eh frei hattest.

PflegerKrank 
Fragesteller
 27.02.2015, 02:02

Das mit dem dritten tag passt, das weiß ich keine Sorge. Steht sogar in meinem Tarifvertrag ;)

OK Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir schonmal.

Familiengerd  27.02.2015, 13:57
Dass man erst nach dem dritten Tag eine Krankmeldung braucht ist ein Mythos.

Das meinst Du!!

Dann mach Dich erst einmal schlau und studiere das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2; dort heißt es nämlich:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Wenn vertraglich also nichts Anderes festgelegt worden ist, braucht man für die ersten 3 Tage keine AU!!

Viele Arbeitgeber verlangen (zu Recht!) schon für den ersten Tag eine Krankmeldung.

Sie tun sich damit aber überhaupt keinen Gefallen, weil das meistens zur Folge hat, dass ein Arbeitnehmer, der ohne geforderte Bescheinigung nur 1 Tag fehlen würde, wenn es ihm nicht gut geht, z.B. 3 oder 4 Tage sich krankschreiben lässt, wenn er wegen eines Tags gleich zum Arzt muss.

Diese Arbeitgeber, die eine AU gleich für den 1. Krankentag verlangen, schaden sich meist selbst!!

theralchris  28.02.2015, 13:34
@Familiengerd

Lies Dir meinen Beitrag weiter unten durch. Bevor Du mich angreifst solltest DU dich lieber mal informieren, anstatt hier so einen Blödsinn zu behaupten. Lies Dir vor allem mal die Pressemitteilung zum Urteil durch, das ich weiter unten gepostet habe.

Ich stimme Dir allerdings zu, dass es ungeschickt ist, vom Arbeitgeber schon vom ersten Tag an ein ärztliches Attest zu verlangen. Aber darum geht es hier nicht. Und meine Erfahrung mit Arbeitnehmern ist, dass sich eben nur die Faulpelze drei Tage krank schreiben lassen. Der große Anteil der Leute ruft in der Firma an und versucht dann so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu kommen.

theralchris  28.02.2015, 13:42
@Familiengerd

Mir ist auch eben aufgefallen, wo Dein Fehler liegt. Du hast in Deinem Zitat über das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung den darauf folgenden WICHTIGEN Satz unterschlagen:

"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

PeterSchu  27.02.2015, 20:30

@theralchris, es ist haarsträubend, was du da schreibst.

"Dass man erst nach dem dritten Tag eine Krankmeldung braucht ist ein Mythos."

Keinesfalls, so steht es exakt im Gesetz. Wenn das Entgeltfortzahlungsgesetz ein Mythos sein soll, dann schreib ich nie mehr eine Antwort zum Arbeitsrecht.

"Viele Arbeitgeber verlangen... schon für den ersten Tag eine Krankmeldung."

Das stimmt. aber genau das widerspricht ja deinem ersten Satz. Laut Gesetz braucht man eine AU erst nach mehr als drei Tagen aber ein Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen.

"...(zu Recht)..."

Du gehörst auch zu denen, die Arbeitnehmer prinziell erstmal als Betrüger betrachten, indem sie sich krank melden, obwohl sie es nicht sind? In Wirklichkeit ist es heute genau umgekehrt, nämlich das viele Leute zur Arbeit gehen obwohl sie krank sind.

Zu den weiteren Argumenten empfehle ich den Kommentar von Familiengerd.

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/praesentismus-jeder-zweite-schleppt-sich-auch-krank-zur-arbeit-12052076.html

theralchris  28.02.2015, 13:30
@PeterSchu

Naja, offensichtlich hast DU keine Ahnung. Mal ganz davon abgesehen, dass Deine aggressive Art zu argumentieren vorpubertär ist, habe ich niemals was von ärtzlichem Attest, sondern von einer Krankmeldung gesagt. Aber gemeint habe ich tasächlich ein ärtztliches Attest. Und da Du es ja offensichtlich tatsächlich nicht weißt, solltest Du dir mal dieses Pressemitteilung vom Bundesarbeitsgericht angucken:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16297&pos=0&anz=78&titel=Vorlage_einer_%E4rztlichen_Arbeitsunf%E4higkeitsbescheinigung

auch wenn du frei hattest,wenn du krank bist bist du krank. Frag mich nur warum du so lange gewartet hast um zum Arzt zu gehen. Hattest du Urlaub oder nur frei,bei urlaub und Krank , hättest du deinen urlaubsanspruch behalten und könntest es später nachholen

PflegerKrank 
Fragesteller
 27.02.2015, 02:15

Das ist mir vollkommen klar, aber wozu zum Arzt gehen und evtl andere Leute anstecken, wenn ich mich eh selber auskurieren muss. Ist sehr warscheinlich was virales und da bringen Antibiotika nichts, also würde es lediglich um die Krankmeldung gehen. Die freien Tage krieg ich eh nicht zurück, egal wann ich mich krank melde. Die Frage war nur, obs Probleme gibt, wenn ich mich erst am Montag krank melde.

Ich bin seit Dienstag im Frei...

Um welche Art "Frei" handelt es sich?

Sinnvoller wäre gewesen, dass du dich gleich am Dienstag hättest krank schreiben lassen sollen. So wären diese "Freistunden" nicht verfallen und du hättest sie jetzt immer noch auf deinem Stundenkonto. Aber wie schon gesagt, es ist die Frage, um welche Art von "Frei" es sich handelt.

Ab Montag müsste ich wieder arbeiten. Reicht es mich am Samstag oder Sonntag krank zu melden und dann am Montag zum Arzt zu gehen...

Für die Krankmeldung würde auch noch der Montag reichen.

PflegerKrank 
Fragesteller
 27.02.2015, 02:16

Es handelt sich um die Art frei, bei der ich nichts zurückbekomme, wenn ich mich krank melde, das weiss ich sicher,

HerrHoeltchen  27.02.2015, 02:40
@PflegerKrank
Es handelt sich um die Art frei, bei der ich nichts zurückbekomme, wenn ich mich krank melde, das weiss ich sicher.

So etwas gibt es nicht !

Hexle2  27.02.2015, 05:42
@HerrHoeltchen
So etwas gibt es nicht !

Und wie es so etwas gibt.

Wenn Du schon mal vom Entgelt- oder Lohnausfallprinzip gehört hättest, wüsstest Du, dass Tage die man geplant als Freizeitausgleich vom Stundenkonto hat bei Krankheit nicht bezahlt werden, da das Lohnausfallprinzip gilt welches im § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Die einzige Ausnahme ist hier der Urlaub. der wird bei einer AU nicht abgezogen.

PflegerKrank 
Fragesteller
 27.02.2015, 14:43
@Hexle2

Danke Hexle2 :)