Gilt die 3-Tages-Frist bei der Krankmeldung übers Wochenende?

5 Antworten

Die Dreitagesfrist gilt grundsätzlich. Nur wenn der dritte Tag nicht auf einen Arbeitstag fällt, verschiebt sich der dritte Tag auf den nächsten Arbeitstag. 

Also Montag wäre die Abgabe fällig. 

Folgen drohen dir in der Regel nicht, da hier von keiner nennenswerten Betriebsstörung ausgegangen werden kann. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung solange zurückhalten, bis die AU-Bescheinigung vorliegt.

Im Wiederholungsfalle und bei deutlichem Verzug wäre eine Abmahnung denkbar. 

Also ich musste dann immer zum Klinikum in die Notaufnahme, weil die schreiben auch übers Wochenende ein Attest. Oder du gehst Montags und holst es rückläufig auf freitag bis Montag oder wie lange du halt brauchst :)

Welche Krankheit gibt es die nur an Arbeitstagen krank macht? Die 3 Tageregelung ist auf Kalendertage berechnet.

Das steht alles auf den Krankenschein, von wann bis wann dein Arzt dich krank geschrieben hat. 

Das Wochenende zählt auch mit rein. Ist zumindest in dort so, wo ich arbeite.