Krankmeldung nicht anerkannt. Vertragsstrafe!
Hallo,
Person A hat bei dem Unternehmen B ein Arbeitsverhältnis. Person A möchte diesen Vertrag nun zum 17.2.2012 Kündigen und schickt die Kündigung am 3.2.12 ab. Die Kündigung kommt bei Unternehmen B am 7.2.12 und wird als Fristlose Kündigung anerkannt. Person A fährt daraufhin zum Unternehmen B und vereinbart mit denen eine Kündigung zum 20.2.2012. Da Person A bis dato nicht mehr Arbeiten möchte, folgt eine Krankmeldung. Am 10.2.2012 bekommt Person A einen Brief vom Unternehmen B, das die Krankmeldung nicht anerkannt wird, aber die Kündigung vom 3.2.12 und Person A demnach nun eine Strafe zahlen darf, da die Frist nicht eingehalten wurde. Da Person A erst am 10.2.12 von der nicht anerkannten Krankmeldung erfahren hat, fehlte Person A nun 4 Tage unentschuldigt indem Unternehmen für das Person A eingesetzt ist.
Wie hoch kann für Person A die Vertragsstrafe nun ausfallen? Person A ging davon aus, das die Kündigung hinfällig wäre, da Unternehmen B mit Person A beschlossen hat zum 20.2.12 zu kündigen.
Danke.
5 Antworten
Wenn Person A nicht mehr arbeiten "möchte" macht sie sich vertragsbrüchig und schadensersatzpflichtig. Eine Krankmeldung im Nachgang zu einer Kündigung hat IMMER einen bitteren Beigeschmack. Das sieht dann ein neuer Arbeitgeber ganz bestimmt genau so.
Spielt sich das auf unserer Welt ab oder woher kommt diese Konstruktion? Da ist ja so viel Blödes dabei, dass man es kaum für realistisch halten kann.
Wieso schickt Person A eine Kündigung ab, wenn sie diese nachher nicht so haben will? Hat Person A denn kein Kündigungsdatum angegeben?
Wieso möchte Person A erst später kündigen, aber eigentlich gar nicht mehr arbeiten? Während der Kündigungsfrist hat man noch die vollen arbeitsvertraglichen Pflichten.
Angenommen, Person A leidet nicht nur an Arbeitsunlust, sondern an einer wirklichen Krankheit. Der Zufall könnte es ja so wollen. Es steht dem Betrieb zumindest nicht so ohne Weiteres zu, ein ärztliches Attest so einfach abzulehnen. Das würde nämlich bedeuten, dass nicht nur Person A sondern auch ihr Arzt gelogen hat. Der Betrieb müsste also meines Erachtens erstmal nachweisen, dass es ein unentschuldigtes Fehlen war.
Das kommt drauf an in welcher höhe die Kosten für den Schadensersatz sind
ich denke mal person A hat sich ein eigentor geschoßen und sollte zur G wie gewerkschaft gehen .falls A in der G ist!!
Da soll Person A mal zum Anwalt gehen und den fragen...