Auszubildender - Kündigung wegen zu später Krankmeldung möglich?

7 Antworten

Nach der Probezeit liegen die Hürden für eine Kündigung in der Ausbildung sehr hoch.

Wegen einer verspäteten Krankmeldung ist eine Kündigung nicht möglich. Ob der AG sofort abmahnt, kann ich Dir nicht sagen. Oft gibt es "nur" eine Ansage. Es kommt ja auch darauf an, wie die Bestimmungen für die Abmeldung sind. Man muss sich zwar "unverzüglich" abmelden, allerdings wird das in Betrieben auch unterschiedlich interpretiert.

Sollte es eine Abmahnung geben, ist diese eine Aufforderung zur Besserung. Nicht mehr und nicht weniger.

Du wirst auf keinen Fall gekündigt. So schnell geht das in einer Ausbildung nicht, zumal du dich ja krank gemeldet hast. Wenn dein Arbeitgeber kullant ist, passiert gar nichts. Ist er jedoch pingelig, kannst du evtl. eine Abmahnung bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das ganze einmalig geschieht, nein. Das wäre höchsten eine Abmahnung. Wenn das ganze trotz Abmahnungen trotzdem wiederholt geschieht kann das dann irgendwann auch zur Kündigung kommen.

Meiner Ansicht nach, hättest du um 7 Uhr anrufen müssen und dich krank melden sollen, mit der Begründung dass du zum Arzt gehst und die später noch mal meldest.

Wenn du dir sonst nichts hast zu Schulden kommen lassen, würde ich auch niemand kündigen.

Nach der Probezeit ist das nicht mehr möglich. Hier wäre dann allerdings eine Abmahnung denkbar.