einmalig versehentlich unentschuldigt beim Studentenjob gefehlt, fristlose Kündigung?

3 Antworten

Eine Kündigung sollte nur das letzte mögliche Mittel sein, wenn andere Mittel nicht dazu führen können, das Fehlverhalten zu beseitigen. Daher sollte man hier ganz klar davon ausgehen, dass erst eine Abmahnung erteilt wird und die Chance gegeben wird, derartiges in Zukuft zu vermeiden.

Einen Haken hat die Sache aber, wenn du noch keine 6 Monate beschäftigt bist, weil dann das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt und der Betrieb keine Gründe für eine ordentliche Kündigung nachweisen muss. Das heißt aber, dass keine fristlose sondern allenfalls eine fristgerechte Kündigung in Frage käme.

m.M.n. rechtfertigt das keine Fristlose Kündigung, außer du bist in der Probezeit, dann kannst du immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Aber auch in der Probezeit (besser "in den ersten 6 Monaten") nicht fristlos.

Nein. Wie du schon sagst, max. Abmahnung.