brauche ich beineinem minijob eine krankmeldung vom arzt?
Ich bin operiert worden und falle etwas länger aus mein arbeitgeber weis bescheid ich bin auf 450€ basis angestellt und werde nach stunden bezahlt wenn ich nicht arbeite bek ich also sowieso keinen lohn. Brauche ich eine krankmeldung? Mein chef hat bisnjetz noch keine verlangt u ich bin schon 1 woche krank
4 Antworten
Hallo,
nach §3 EFZG haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung = EFZ (dies gilt unabhängig von der Verdiensthöhe). In der Praxis wird die EFZ bei Minijobbern häufig unrechtmäßig verweigert. Am besten dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisbar zukommen lassen. Wenn man keine AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegt, kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung wegen unentschuldigten Fernbleibens einstellen. Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft kontaktieren.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
Gruß
RHW
wenn ich nicht arbeite bek ich also sowieso keinen lohn.
Stimmt nicht.
Auch Stundenlöhner haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss dich bezahlen und deine durchschnittlich geleisteten Stunden vergüten, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht seit mind. 4 Wochen.
Über den 42. Tag hinaus hast du allerdings keine Absicherung, da du keinen Anspruch auf Krankengeld hast.
Dir steht auch wenn du nach Stunden bezahlt wirst, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu max. sechs Wochen zu.
Deshalb musst du dem Arbeitgeber natürlich auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob es sich um Teilzeitbeschäftigte, zu denen auch die geringfügig Beschäftigten gehören, oder um Vollzeitbeschäftigte handelt, haben die gleichen gesetzlichen Ansprüche im Arbeitsrecht.
Gegebenenfalls kannst du den Lohnausfall vorm Arbeitsgericht einklagen.
Du hast einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen! Sicher muss du die AU-Bescheinigungen dem AG vorlegen. Dann wird der Durchschnitt der letzten Stunden zur Berechnung bei der Lohnfortzahlung errechnet.
Auch wenn du nach Stunden bezahlt wirst, besteht dein Anspruch. Ebenso hast du ein Recht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.
und da hat er dir etwas ganz falsches gesagt....
Dein Freund hat nicht recht. Auch MInijober haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und haben auch Urlaubsanspruch. Die Lohnfortzahlung wird 42 Tage gewährt, danach hast du keinen Leistungsanspruch meghr auf Lohn und auch keinen Anspruch auf Krankengeldzahlungen.
Schaue einmal hier: www.minijobzentrale.de
Hole dir beim Arzt eine AU und gebe diese deinem Arbeitgeber ab. Achte darauf, dass du auch die Lohnfortzahlung erhälst.
Ein freund hat mir gesagt das man bei einem minijob keine brauch deswegen frag ich nur nach