Krankmeldung nahtlos?

4 Antworten

Hallo Rabukk,

es darf kein Tag zwischen dem Ende der Erstbescheinigung und der Folgebescheinigung liegen. Sie sollten überprüfen, ob auf Ihrer Krankmeldung das Feld "Folgebescheinigung" angekreuzt und ob in den Datumsfeldern jeweils das richtige Datum eingefügt ist. Überprüfen Sie auch, ob im Diagnosefeld ein Diagnosecode, auch ICD genannt, eingefügt wurde. Bei einem Arbeitsunfall sollte ebenfalls das richtige Feld angekreuzt sein.

Wenn Sie diese einzelnen Punkte beachten und Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigung der Krankmeldung rechtzeitig zukommen lassen, haben Sie sich vorschriftsmäßig verhalten.

Meiner Meinung nach kann es duchaus zu Problemen beim Arbeitgeber kommen, wenn zwischen der Erstbescheinigung einer Folgebscheinigung ein Tag fehlen sollte.

Ich würde erneut beim Arzt vorsprechen und ihm sagen, dass man eine Erstbeschenigung für den angegebenen Zeitraum und ohne unterbrechung eine Folgebscheinigung benötigt. Diese Bescheinigung akzeptiert der Arbeitgeber so nicht!

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG

Die Frage ist zwar schon 7 Jahre alt aber da ich selber gerade dieses Problem hatte lasse ich dennoch eine Antwort hier für den nächsten mit diesem Problem.

Und zwar habe ich gerade noch bei meinem Arzt angerufen, und dort wurde mir erklärt, dass für die Folgebescheinigung das Datum der Erstbescheinigung gilt. Deswegen stand bei mir auf der Folgebescheinigung im Feld "arbeitsunfähig seit:" auch statt einem Datum nur: --V--

Der Tag der Feststellung spielt dabei keine Rolle, da nur eine bestehende Arbeitsunfähigkeit verlängert wird und diese dann automatisch auch rückwirkend ist wenn du zB mal erst einen Tag später den Termin beim Arzt bekommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frage: bin ich jetzt am 12.7.12 krankgeschrieben?

Nein. Krankschreibungen und AU-Bescheinigungen greifen immer erst zum nächsten Werktag. Du hättest daher spätestens am 11.7. erneut die AU feststellen lassen müssen.

und was bedeutet --v--?

Vermutung: Druckvorlagenkürzel für "Vorlagedatum" o.ä., mit anderen Worten, Datum der AU Ausstellung.

offensichtlich nicht...