Krankenversicherung schulden trotz Anwesenheit im Ausland?

4 Antworten

Hast Du Dich in der zwischenzeit nicht bei der KK abgemeldet?

Hast Du ggf. irgendwelche Leistungen über sie in Anspruch genommen?

Kläre das auf jeden Fall.

ich war bis 2013 noch über meine Eltern versichert. was danach war kann ich nicht sagen.. also nein hab keine Leistungen in anspruch genommen.

Oha!

Na das ist mal eine nette Überraschung. Ich kann zwar nicht verstehen, dass es zu solchen Rückständen kommen kann, da die Kassen ja ab einem Punkt x mit Mitgliedschaft kündigen, man dann quasi ohne Versicherungsschutz ist. Damit ist die Höhe für mich schon fraglich, nicht aber der Grund. Die Informationspflicht liegt nicht bei der Kasse, sondern bei Dir. Man hätte sich also vor der Abreise informieren müssen welche Möglichkeiten es gibt. 

Als Beispiel sei eine Mietwohnung genannt, wenn ich mich vor der Abreise nicht um eine Regelung kümmere, wachsen die Mietschulden ja auch weiter an. 

In meinen Augen kann es nun nur darum gehen den Schaden zu minimieren und mit der Kasse gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, wer hat schon € 10.000 mal eben so rumliegen. 

Ich denke aber, man sollte sich hier sehr kooperativ gegenüber der Kasse zeigen und auf Drohungen verzichten, ggf. ist man auch sehr gut beraten sich hier qualifizierten Rechtsbeistand zu holen. 

dein Problem ist, dass du während deiner Abwesenheit im Ausland noch in Deutschland gemeldet warst, und damit auch deinen offiziellen Wohnsitz hier hattest. per Gesetz unterliegt jeder, der in Deutschland gemeldet ist der Versicherungspflicht. d.h. ohne Krankenversicherung zu sein, geht nicht.

wie warst du denn in der Zeit im Ausland gegen Krankheit abgesichert? hattest du eine private Krankenvollversicherung? kannst du mit irgendwas nachweisen, dass du dich die letzten Jahre im Ausland aufgehalten hast? Mietvertrag? Arbeitsvertrag? Visum? oder irgendetwas in der Art?

wenn nicht, dann wirst du die Beitragsrückstände leider nicht los.

bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag bestünde Anspruch auf Familienversicherung. danach ist man dazu verpflichtet sich selbst zu versichern.

deine Eltern, die nach deiner Schilderung ja noch hier in Deutschland waren, müssten doch einiges an Post für dich von der Kasse bekommen haben. warum haben sie sich nicht darum gekümmert? wäre ja das mindeste gewesen, um den Sachverhalt zu klären.

Solange du in Deutschland gemeldet warst/ bist, gilt für dich eine Krankenversicherungspflicht - egal, ob du Leistungen in Anspruch nimmst/genommen hast oder nicht.

Die aufgelaufenen Schulden bei der Krankenkasse wirst du zahlen müssen, vereinbare eine Ratenzahlung....