Rentenantrag Angaben zur Krankenversicherung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

1) Alle Fälle der Versicherungsfreiheit sind in § 6 SGB V abschließend aufgeführt. Wenn keiner der Personenkreise dort zutrifft, besteht keine "offizielle" Versicherungsfreiheit.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

2) Von der Krankenversicherungspflicht kann man nur nach § 8 SGB V befreit werden. Dies setzt immer einen offiziellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse voraus. Wenn nie in siolcher Antrag gestellt wurde, ist hier "nein" anzukreuzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Bei den Fragen geht es darum, wie man als Rentner krankenversichert wird (ggf. dann auch später bei einer Rückkehr nach Deutschland).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman 
Fragesteller
 29.12.2020, 20:42

Ah, verstehe (hoffe ich).

Zu 1: Dort haette ich also "nein" markieren muessen, obwohl ich der Versicherungspflicht nicht unterliege.

Zu 2: Hier haette ich ebenfalls "nein" markieren muessen. Schliesslich wurde ich von der Versicherungspflicht nie befreit, ich unterlag ihr ja auch nie.

Habe ich das richtig verstanden?

Muss ich mich jetzt noch einmal aktiv bei der Rentenversicherung melden und die Angaben korrigieren oder sollte ich entsprechende Nachfragen durch die Rentenversicherung abwarten?

RHWWW  29.12.2020, 21:37
@DerCaveman

Ja, korrekt.

Wenn das jetzige Aufenthaltsland weder in Europa liegt noch die Türkei noch Tunesien ist und eine Rückkehr nach Deutschland sehr unwahrscheinlich ist, würde ich keine Extra-Info an die Rentenversicherung geben. Ich würde aber allle Unterlagen zu diesen Punkten sehr gut aufbewahren (z.B. Duplikat von dieser KVdR-Meldung).

RHWWW  30.12.2020, 17:07
@RHWWW

Danke für den Stern!

Es geht darum, dass du einen Zuschuss zu deiner bestehenden Krankenversicherung bekommst.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Rentner ja Mitglied der KV der Rentner. Da du diesen Schutz nicht in Anspruch nimmst, erhältst, du den Anteil zusätzlich zu deiner Rente ausgezahlt, und du zahlst deine KV dann selbst.

Ich denke bei 2 wäre die richtige Begründung "ich habe mich für die private Versicherung entschieden"

DerCaveman 
Fragesteller
 29.12.2020, 13:43

Habe ich ja nicht. Die hatte ich anfangs auf Anwartschaft umgestellt und spaeter dann gekuendigt. Alles vor 2007. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist also nie erfolgt, weil ich nie versicherungspflichtig war.

Josselchen  29.12.2020, 16:21
@DerCaveman

Wieso warst du nicht versicherungspflichtig? Nur wegen im Ausland leben?

DerCaveman 
Fragesteller
 29.12.2020, 19:13
@Josselchen

Ja. Aus Deutschland abgemeldet und auch faktisch keinen Wohnsitz dort gehabt. Regelmaessiger Aufenthaltsort seit 20 Jahren ausserhalb Deutschlands.

Josselchen  29.12.2020, 19:30
@DerCaveman

Ah verstanden - dann ist deine Beantwortung passend. Wenn an der Stelle noch Platz für ein Kommentar ist würde ich das dort kurz erläutern. Ansonsten in einem gesonderten Kommentarfeld.