Krankenversicherung Mitgliedschaftserklärung ausfüllen?

4 Antworten

Offenbar hat die Firma dich als versicherungspflichtigen Beschäftigten angemeldet und auch Beiträge für dich abgeführt.

Ab dem 17.10.20 hast du aber wieder Anspruch auf die Familienverscherung bei deinem Vater.

Es kann sein, dass es sich bei der Arbeit um eine kurzfristige Beschäftigung gehandelt hat (falls sie von Anfang an befristet war und du vorher nicht gearbeitet hast). Die wäre nicht versicherungspflichtig, dann hat die Firma einen Fehler bei der Meldung gemacht.

Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum deine Krankenkasse auf einem Mitgliedsantrag besteht - das ist gar nicht erforderlich, wenn es sich um dieselbe KK handelt, bei der du vorher familienversichert warst. Sie hätte die Versicherung einfach umstellen können.

Also am besten bei der KK vorsprechen und die Angelegenheit persönlich klären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

wenn man unter 23 ist und die monatlichen Bruttoeinkünfte 450 bzw. 455 Euro nicht übersteigen, kann ein Elternteil erneut ab 17.10. eine kostenlose Familienversicherung beantragen.

Wenn es die gleiche Krankenkasse wie im Fragebogen ist, einfach den ersten Punkt ankreuzen.

Wenn es eine andere Krankenkasse für die Familienversicherung ist, einfach den Krankenkassennamen beim ersten Punkt handschriftlich ändern (genauer Name!).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Arbeitgeber hat dich abgemeldet. Jetzt will deine Krankenkasse wissen, ob du dort freiwillig weiter versichert werden willst, oder was in Zukunft sein soll.

Falls du jetzt bis Januar kein Einkommen hast, könntest du wieder familienversichert werden. Das muss dann aber dein Vater bei SEINER Kasse beantragen.

Ruf bei der Krankenkasse an und sag das denen so, frag ob du vorbei kommen sollst mit welchen Nachweisen.

Würde so was immer direkt klären😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung