Krankenversicherung Beitragsrückstand wie umgehen?

6 Antworten

Was man machen kann? Einzige Möglichkeit: bezahlen.

Du bist in den Höchstbetrag gestuft worden, sofern die Einspruchfrist abgelaufen ist, lässt sich das nicht mehr ändern. Falls noch Fristen offen sind, schnellstens Einspruch einlegen und auf den Grundbeitrag herab setzen lassen.

Ansonsten einfach weiter abwarten, wieder einige Zeit die Post ungeöffnet lassen bis der Zoll vor der Tür steht. Dauert nicht allzu lange.

Die Leute vom Zoll sind übrigens knallhart, ein Gerichtsvollzieher ist dagegen ein Weisenknabe.

Du bist in den Höchstbetrag gestuft worden

Dann wären in anderthalb Jahren deutlich mehr als 4000€ angefallen.

Gibt es denn irgendwie eine Möglichkeit das zu umgehen?

Nein

Verjährt das?

Ja, Frist beträgt vier Jahre. Aber die Krankenkasse wird es nicht zu Verjährung kommen lassen.

Was kann ich machen?

Vielleicht Geld von deinen Eltern leihen? Oder die KK nach Ratenzahlung fragen, wobei da natürlich eine ausreichend Hohe Rate zu zahlen ist.

Frag auch mal nach, wie sich die Summe zusammensetzt. 4000€ in 18 Monaten stimmt weder mit dem Höchst- noch mit dem Mindestbeitrag überein.

Lage schildern und ich denke sie lassen sich auf eine Ratenzahlung ein und sich ein P-Konto (Pfändungsfreies Konto) einrichten lassen, damit, wenn du mal doch mehr Geld hast, sie es dir nicht wegnehmen können. Normalerweise kann man sich auch allgemein „Pfändungsfrei“ machen aber ich weiß nicht ob man dafür selbst insolvent sein muss oder einen Schufa Eintrag haben muss.

Sowas verjährt glaube ich nicht, meine Mama hat auch noch unbezahlte Rechnungen die 10 Jahre alt sind. Viel Glück auf deinem Weg, ein Schuldnerberater könnte helfen

ist natürlich IMMER ein Fehler, die Post nicht zu öffnen.

jetzt kannst du die Forderung nur noch REDUZIEREN, wenn du der AOK nachweist, dass du nur auf 450 € Basis gearbeitet hast.

Anhand deiner gemachten Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden.

Ich brauche

  • den exakten Status zu jedem Zeitpunkt des genannten Zeitraums (du schreibst Anfang der Lehre seist du familienversichert gewesen, das kann nur stimmen, wenn die Ausbildung schulisch und unentgeltlich war).
  • dein Alter zu jedem Zeitpunkt
  • Wie die Kasse die Höhe der Forderung begründet und wie sie sich aufteilt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich war bei der KK wo auch meine Eltern sind und wo ich davor familienversicher war. Ich bin heute 25 Jahre alt. Anfang der Lehre war ich 21. Als ich mit der Lehre fertig war, war ich 23.

@Gm1000

Und die Lehre war betrieblich?

Dann lag hier Versicherungspflicht vor.

Mit 23 besteht kein Anspruch auf Familienversicherung mehr, wenn man keine Hoch- oder Fachschule besucht (dann bis 25). Vgl. § 10 Abs. 2, Nr. 2 und 3 SGB V.

Heißt nach Abschluss der Lehre, wenn du keine versicherungspflichtige Stelle hattest, wärst du freiwilliges Mitglied und Beitragsschuldner deiner Kasse geworden.

Das wären etwa 180,- € im Monat an Beiträgen.

Hinweis: Du hast meine Rückfragen nicht vollständig beantwortet. Kriege ich noch einmal eine so lückenhafte Rückantwort, werde ich dir nicht mehr helfen. Als Antwortgeber entscheide alleine ich was für eine Bewertung des Sachverhalts wichtig ist.

@kevin1905

Tut mir leid.

Das war eine betriebliche Ausbildung. Angefangen mit der Lehre im Jahr 2014, im Alter von 21 Jahren.

Abgeschlossen die Lehre im Jahr 2017 mit 23 Jahren.

Versichert war ich über die Familie bevor ich mit der Lehre angefangen habe bei der IKK.

Gewechselt habe ich die Versicherung im Jahre 2015 im Alter von 22 Jahren zur Agida/AOK.

Gesamtbetrag beträgt 4461,31 Euro heute. Säumniszuschlag beträgt: 1%

Die Lehre habe ich am 31.07.2017 beendet. Sprich ab dem Zeitpunkt war ich nicht mehr über den Arbeitgeber versichert.

Seit dem habe ich einen Minijob auf 450 Euro Basis. Lebe im Haushalt mit meinen Eltern. Meine Mutter ist Hausfrau und bekommt Erwerbsminderungsrente. Mein Vater ebenso aus Gesundheitlichen Gründen leider. Das Jobcenter unterstützt uns selbstverständlich dabei bis wir alles überwunden haben.

Die Kasse Begründet den Betrag nicht mit dem Brief. Es wird nur aufgefordert zu zahlen.

Hoffe habe alles erwähnt.

@Gm1000

Okay.

17 Monate freiwillige Mitgliedschaft käme ich aber mit Pflege auf einen Wert um die 3.100,- € nicht 4461,31 €.

Also wirst du nun einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X mit Hinweis auf § 240 Abs. 1 Satz 4 SGB V stellen mit der Information, dass du nur einen Minijob hattest (Belege beifügen) und daher bitte rückwirkend zum Mindestbeitrag zu versichern bist.

Ferner bittest du freundlich um den Erlass des Säumniszuschlags und evtl. Zinsen.

Hierüber erbittest du einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid und um Einrichtung einer Ratenzahlung, die du neben der laufenden Beitragszahlung (ca. 180,- € im Monat) weiterhin bedienen wirst.

Bitte such dir eine Stelle mit mehr als 450,- € Verdienst sonst wird weiterhin knapp die Hälfte deines Gehaltes für die KV/PV drauf gehen.