KRANKENGELD UND NEBENGEWERBE

7 Antworten

Hallo...mich haben Deine Gründe zu dieser Frage nicht zu interessieren.Aber andere Stellen schon!!! Wenn Du auf Deinen Namen das Gewerbe anmelden willst,meine ich zu wissen,muß Dein jetziger Arbeitgeber Dir dazu die Bewilligung aussprechen!Dafür gibt es Anträge(Antrag zur Ausübung von...)!!! Dann reicht man die Unterlagen(Bewilligung,Gewerbebescheinigung,etc.) bei seiner Krankenkasse ein!Das hat meistens zu Folge das Dein jetziger Krankengeldbeitrag erhöht wird!Dir werden dann die entsprechenden Papiere zum ausfüllen schon zugesand werden! Dann wird es aber auch noch nicht zu Ende sein...bist Du erstmal in der Mühle drinnen melden sich auch noch andere Stellen.Das hat ja nicht nur Wirkung auf Krankengeld,sondern auch noch steuerrechtliche Auswirkungen usw.!!! Stelle Dir das bitte nicht so einfach vor! Ich würde mich an Deiner Stelle erstmal richtig schlau machen bevor Du überstürzt etwas in Gange setzt was sich evt.garnicht lohnt!Und verschweigen kannst und darfst Du nichts(das Schneeballsystem läuft unter den Ämtern)!!!LG AH

daniundklaus 
Fragesteller
 09.02.2010, 10:32

Ich bräuchte vielleicht nur eine viertel Stunde am pc und nicht länger, da ich vorerst wenig machen kann mit meiner Hand. Deshalb dachte ich zusätzlich an Nebentätigkeit. Vollzeit arbeiten ist erst mal nicht. Ich verlange ja nicht viel, aber nu, wenn nicht möglich ist, dann kann man es nicht ändern. Ganz liebe Grüsse Daniela

Das kommt drauf an. Generell darf man neben den amtlichen Leistungen arbeiten, muss aber den Teil den man vom Amt bekommen zurück zahlen sofern man diesen aus eigener Kraft verdient.

Bei Krankengeld kommt es a) darauf an was du betreiben willst und b) inwiefern du krank geschrieben bist.

Bist du z.B. einzig und allein bei schweren körperlichen Tätigkeiten beeinträchtigt und möchtest mit deinem Gewerbe Büroarbeit leisten ist dies möglich. Wenn du komplett arbeitsunfähig geschrieben bist, bist du raus aus dem Spiel. Entweder du kannst arbeiten und das KG wird dir gestrichen oder du kannst es tatsächlich nicht, dann stellt sich die Frage nach dem Gewerbe eher weniger.

Guten Morgen, wenn Du Krankengeld beziehst - bist Du ja nicht arbeitsfähig. Also, könntest Du auch nicht im Nebengewerbe arbeiten. Die Anmeldung, denke ich, ist nicht das Problem, sondern DAS AUSÜBEN der Tätigkeit. Grüße Schubse2

Nicht nur anmelden! Sogar in dem Gewerbe tätig werden, wenn der Krankenstand beendet ist!

können schon. aber wie sieht das denn aus? ich würde es nicht tun. sicher ist sicher.