Kleingewerbe anmelden trotz Hauptjob?

3 Antworten

Wieviel Steuern er zahlen muss, hängt davon ab, wieviel er mit selbständiger und nichtselbständiger Arbeit ZUSAMMEN verdient.

In jedem Fall ist er mit Umsätzen unter 17.500 umsatzsteuerbefreit.
Das hat nichts mit Haupt- oder Nebengewerbe zu tun.

In jedem Falle muss er aber bei der (egal ob haupt- oder nebenberuflich ausgeübten) selbständigen Tätigkeit eine dann Einkommensteuererklärung plus Anlage EÜR abgeben.

Gewerbe anmelden sollte er auf jeden Fall.

Das Nebengewerbe ist reiner Gewinn, muss man noch Gewinnsteuer zahlen?

@Tinki38

100% Gewinn mit Sicherheit nicht, das kostet mit Sicherheit allerwenigstens mal Telefonate (= Gebühren) und Zeit, Papier für die Rechnungen, Sprit für Fahrten u.a.m., es fallen also ganz sicher Kosten an.

Was mit Gewinnsteuer genau gemeint sein soll entzieht sich meiner Kenntnis. Aber den Gewinn aus dieser Nebentätigkeit muss er natürlich versteuern, das nennt sich Einkommensteuer.

Der Gewinn vor Steuer (Ertrag - Kosten) aus dieser Tätigkeit fließt als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Einkommensteuererklärung mit ein.

@Tinki38

nein, eine Gewinnsteuer ist nicht fällig ....

da es (zumindest in D) eine solche nicht gibt ...

(Fast) jedes Einkommen muss versteuert werden. Als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz erhebt er in Rechnungen keine Umsatzsteuer und muß folglich auch keine abführen.

Einkommensteuerlich sieht es so aus, dass alle seine Einkommen zusammengerechnet werden, sich daraus der Steuersatz und die zu zahlende Einkommensteuer errechnet. 

"Steuerfrei" sind 410,- € pro Jahr an Gewinn nebenberuflich.

Das hat mit der Umsatzsteuer aber nichts zu tun.

Für wen erledigt er Auftragsarbeiten? Wenn er nur mit Firmen abrechnet, sollte er vielleicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Lohnt sich das Nebengewerbe überhaupt?

Das muss er selber ausrechnen. An Steuern wird es garantiert nicht scheitern, höchstens an der Gewinnmarge.