Kleingewerbe anmelden trotz Hauptjob?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Mann hat einen Hauptjob möchte aber noch ein Nebengewerbe ( bis 17500€ ) anmelden, da er in seiner Freiwoche die er einmal im Monat hat, noch bei jemanden aushelfen, muss dafür Rechnungen schreiben. Er hat die Lohnsteuerkarte 3 mit 1 KInd ich gehe selbst nicht arbeiten. mein Sohn hat einen 450€ Minijob. Habe schon bei der Krankenkasse angerufen, da er einen Hauptjob hat und weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet muss er von der Krankenkasseseite nicht erwarten.
Meine Frage ab wieviel müssen irgendwelche Steuern bei dem 17500€ Nebengewerbe gezahlt werden? Lohnt sich das Nebengewerbe überhaupt?
3 Antworten
Wieviel Steuern er zahlen muss, hängt davon ab, wieviel er mit selbständiger und nichtselbständiger Arbeit ZUSAMMEN verdient.
In jedem Fall ist er mit Umsätzen unter 17.500 umsatzsteuerbefreit.
Das hat nichts mit Haupt- oder Nebengewerbe zu tun.
In jedem Falle muss er aber bei der (egal ob haupt- oder nebenberuflich ausgeübten) selbständigen Tätigkeit eine dann Einkommensteuererklärung plus Anlage EÜR abgeben.
Gewerbe anmelden sollte er auf jeden Fall.
100% Gewinn mit Sicherheit nicht, das kostet mit Sicherheit allerwenigstens mal Telefonate (= Gebühren) und Zeit, Papier für die Rechnungen, Sprit für Fahrten u.a.m., es fallen also ganz sicher Kosten an.
Was mit Gewinnsteuer genau gemeint sein soll entzieht sich meiner Kenntnis. Aber den Gewinn aus dieser Nebentätigkeit muss er natürlich versteuern, das nennt sich Einkommensteuer.
Der Gewinn vor Steuer (Ertrag - Kosten) aus dieser Tätigkeit fließt als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Einkommensteuererklärung mit ein.
nein, eine Gewinnsteuer ist nicht fällig ....
da es (zumindest in D) eine solche nicht gibt ...
sag ich doch.
(Fast) jedes Einkommen muss versteuert werden. Als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz erhebt er in Rechnungen keine Umsatzsteuer und muß folglich auch keine abführen.
Einkommensteuerlich sieht es so aus, dass alle seine Einkommen zusammengerechnet werden, sich daraus der Steuersatz und die zu zahlende Einkommensteuer errechnet.
"Steuerfrei" sind 410,- € pro Jahr an Gewinn nebenberuflich.
Das hat mit der Umsatzsteuer aber nichts zu tun.
Für wen erledigt er Auftragsarbeiten? Wenn er nur mit Firmen abrechnet, sollte er vielleicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Lohnt sich das Nebengewerbe überhaupt?
Das muss er selber ausrechnen. An Steuern wird es garantiert nicht scheitern, höchstens an der Gewinnmarge.
Das Nebengewerbe ist reiner Gewinn, muss man noch Gewinnsteuer zahlen?