Krafttraining in Der Wohnung (Mietrecht)

4 Antworten

Die Hantelbank hat eine Ablage oder meinst du den Fußboden, auf dem du die Hantel nach Gebrauch ablegen willst? Die Dämmung des Fußbodens mit der Matte ist ungeeignet, wenn du damit das Geräusch des Aufschlages der Hantel unterbinden willst. Der Bodenkontakt sollte also unterbleiben, da im Altbau eine bauseitige und ausreichende Schallisolierung nicht gegeben ist.

Deine unter dir wohnende Mieterin fühlt sich offenbar massiv gestört. Das muss sie nicht hinnehmen und könnte sich an den Vermieter wenden, der dir dann eine Abmahnung übergibt. Eine Drohung mit dem Anwalt ist Unsinn. Eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht wäre das allerletzte Mittel, wenn mann sich nicht einigen könnte. 

Stell Dir vor: Die Bewohnerin der unterhalb gelegenen Wohnung kommt jeden Tag um ca. 18.00 Uhr total müde und gestresst von der Arbeit nach Hause und muss dann Dein Hanteltraining erdulden. Da spielt es dann keine Rolle, dass die Woche 168 Stunden hat und Du nur 6 davon trainierst.

Wenn sich Deine Mitbewohnerin oder ihr Vermieter bei der Hausverwaltung beschweren, wirst Du vermutlich von Deinem Vermieter eine Abmahnung bekommen. Ändert sich dann nichts, muss Dich Dein Vermieter kündigen.

Sowohl gegen Abmahnung, wie auch gegen eine Kündigung könntest Du mit Hilfe eines Anwalts vor gehen, aber mir scheint, Du wirst nicht beweisen können, dass Dein Training nicht sehr störend für die darunter liegende Wohnung ist. Eine Wohnung ist nun mal kein Fitnessstudio. Da mag die Werbung noch so tolle Produkte anbieten, die dann doch am ehesten für Einfamilienhäuser geeignet sind.

Wenn die Geräusche über die normal Zimmerlaustärke gehen hast Du ein Problem.

Aber auch so kann ich die anderen Mieter verstehen, wenn da ständig so ein Gepolter ist.

Stell Dir vor über Dir wohnt eine Familie mit Kindern und die haben ein Trampolin da stehen und Du musst zwei Stunden lang dass Geplter ertragen  während Du gerade etwas im TV schaust oder Du willst Dich entspannnen; einfach ausruhen. Das kannst Du dann vergessen.

Bei den echt teilweise wirklich sehr günsztigen Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio frage ich mich, warum man das in einer Mietwohnung machen muss.

MfG

Johnny

wieso ständig??? das ist 2-3 x die Woche immer in der gleichen Zeit.

wenn ich genau zu der gleichen Zeit ständig gründlich meine Wohnung saugen würde könnte da auch keiner was sagen.

@meson

3 mal die Woche wäre fast die Hälfte.

Es gibt laute Staubsauger das waürdw wahrscheinlich genauso stören, aber e gibt auch  leise staubsauger.

Wie die anderen Mieter Dein Training empfinden, das weißt Du nicht.

Das könnte man nur feststellen wenn es jemand mit Ton aufnimmt oder Du mal jemand Anderen trainieren lässt und den Nachbarn bittest, Dir das mal in seiner Wohnung anhören zu dürfen.

Ich kannn auch Dich verstehe, das Du Dich eingeschränkt fühlst.

Wir können das nur von außen betrachten, und unsere Meinungen oder Tipps dazu geben; aber wie groß die Störung/Beeinträchtigung ist, das wissen wir nicht.

Mein Beitrag ist rein sachlich gemeint und nicht irgenwie böse.

Ich habe das Gefühl dass Du Dich angegriffen fühlst, das war nicht meine Absicht.

MfG

@johnnymcmuff

Nein Nein fühle mich nicht angegriffen...

Die Hälfte ?? Die Hälfte von was ??? Eine Woche hat 168 std und wenn es in der Woche max mal 6 Std sind wo halt mal ein bisschen Leben in der Wohnung ist denke ich ist das vertretbar. Und es spielt sich auch alles weit vor der Nachtruhe ab.

Ich verstehe das einfach nicht,woher bekomme ich den so ein Messgerät?? kann ich damit auch ausmessen was bei ihr dann unten ankommt??

@meson

Nun kam zum 2.mal meine Untermieterin hoch

Wohnst Du zusammen mit Ihre in einem 2 FMH oder ist sie Untermieterin in Deiner von Dir selbstweohnten Wohnung kannst Du folgendes machen:

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbstbewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieterselbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Bezüglich Messgeräte:

 http://www.amazon.de/Schallpegel-L%C3%A4rm-Messger%C3%A4t-Schallpegelmesser--130/dp/B009O5WXM0/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1432636147&sr=8-1&keywords=dezibel+messger%C3%A4t

MfG

@johnnymcmuff

Es ist aber eine Eigentumswohnung ... was ist dann?

@johnnymcmuff

Es ist aber eine Eigentumswohnung ... was ist dann?

@meson

Ob Eigentumswohnung oder nicht das ist egal, wenn die im § genannten Voraussetzungen zutreffen, kann man ihn auch anwenden.

@meson

Du entschuldigung wir haben uns da glaub ich Missverstanden. ich bin mit diesen genauen Begrifflichkeiten nicht vertraut und habe gerade nachgeschlagen was ''Untermieter'' bedeutet.

Die Frau die unter mir Wohnt ist eine ganz Normale Mieterin die unter mir wohnt. Der Unterschied ist nur das sie Miete an den Hausbesitzer bezahlt und ich Miete an Den Eigentümer den Wohnung bezahle

@meson

Dann trifft das natürlich nicht zu.

Gehört Hanteltraining zur "normalen Nutzung" einer Mietwohnung? Das dürfte die Frage für den Juristen sein... Im Keller würde vermutlich niemand etwas dagegen haben - im Altbau aber schon... 

TIPP: Besorge dir ein Gerät zur Lärmmessung und stelle fest, dass diese Lärmbelastung unter der üblichen Zimmerlautstärke liegt...

Es ist in diesem Fall nicht entscheidend, was im Zimmer an Lärm entsteht, sondern was in der Wohnung unterhalb ankommt.

@bwhoch2

Richtig. Ich bin davon ausgegangen, dass beim gesamten Training auch eine bestimmte Lautstärke entsteht - nicht nur dann, wenn man erschöpft die Hantelstange auf die auf dem Boden stehende Ablage "knallt". - Das wäre für mich (als Untermieter) ohnehin unzumutbar!